Erfurt. Das Landgericht Erfurt hat eine millionenschwere Klage gegen die Holzvermarktungspraxis der Thüringer Landesforstanstalt abgeweisen. Das ist Begründung des Richters.

Das Landgericht Erfurt hat eine millionenschwere Klage gegen die Holzvermarktungspraxis der Thüringer Landesforstanstalt abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Dirk Apel begründete die Entscheidung am Freitag in Erfurt damit, dass die Klägerin nicht legitimiert war, die Klage zu führen. Ein internationaler Prozessfinanzierer hatte das Land wegen des Agierens der Landesforstanstalt sowie anderer Waldbesitzer beim Holzverkauf verklagt. Es ging laut Gericht um Schadenersatz in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro.

Kartellrechtlicher Verstoß vermutet

Das Landgericht Erfurt habe sich vorausgegangenen Entscheidungen der Landgerichte Stuttgart und Mainz in ähnlich gelagerten Fällen angeschlossen, sagte der Richter. Nach seinen Angaben kann der Kläger die nächste Instanz, das Thüringer Oberlandesgericht, anrufen.

Hintergrund ist, dass die Landesforstanstalt über einen längeren Zeitraum die Holzvermarktung nicht nur für den Staatsforst, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer übernommen hatte. Sägewerk-Unternehmen vermuteten einen kartellrechtlichen Verstoß und übertrugen ihre möglichen Schadenersatzansprüche auf den Prozessfinanzierer.