Berlin. Trotz Kritik an Feinstaub durch Feuerwerk läuft der Verkauf von Raketen und Co. rund. Wir fassen das Wichtigste für den Kauf zusammen.

  • Seit dem Wochenende läuft der Verkauf von Raketen und Böller
  • Jedes Jahr geben die Deutschen für Feuerwerk Millionen Euro aus
  • Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien verkauft
  • Privatpersonen dürfen sie nur bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren

Raketen, Böller, Wunderkerzen– auch in diesem Jahr wird das Sortiment beim Feuerwerksverkauf wieder riesig sein. Die Deutschen lieben das Böllern zu Silvester – 133 Millionen Euro gaben sie allein im Vorjahr für Feuerwerk aus.

Wann der Feuerwerksverkauf startet und was es zu beachten gibt, klärt unsere Redaktion.

Wann startet 2019 der Feuerwerksverkauf für Silvester?

Ab Samstag, 28. Dezember, ist das Feuerwerk käuflich zu erwerben. Normalerweise ist der Verkauf erst ab dem 29. Dezember erlaubt – außer, der 29. Dezember fällt auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag – wie in diesem Jahr. Am 31. Dezember besteht die letzte Möglichkeit, Raketen, Böller und Batterien zu erwerben.

Welche Böller und Raketen dürfen in die Luft geschossen werden?

Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien, F1 bis F4, unterteilt. Für Verbraucher sind lediglich die Klassen F1 und F2 relevant. Dabei handelt es sich um Kleinstfeuerwerk (F1) und Kleinfeuerwerk (F2).

Als Kleinstfeuerwerk gelten etwa Wunderkerzen, kleine Vulkane, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Sie sind das ganze Jahr erhältlich. Kleinfeuerwerk umfasst Raketen, Böller und Batterien, sie dürfen in diesem Jahr nur vom 28. Dezember bis einschließlich dem 31. Dezember verkauft werden.

Feuerwerke mit großer Sprengstoff, die sich nicht in die Kategorien F1 oder F2 einteilen lassen, bergen größere Gefahren und sind nicht frei erhältlich. Das sind die schmutzigen Seiten des Feuerwerks.

Ab wie viel Jahren darf geböllert werden?

Auch bei dieser Frage sind wieder die Kategorien relevant. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 darf schon im Alter ab zwölf Jahren gezündet werden. Raketen, Böller und Batterien der Klasse F2 dürfen dagegen nur von Erwachsenen ab 18 Jahren gezündet werden. Die Mittel- und Großfeuerwerke dürfen sogar erst ab 21 Jahren gezündet werden.

Wie viel Feuerwerk darf gekauft werden?

Privatpersonen dürfen Feuerwerk mit einem Bruttogewicht von maximal 50 Kilogramm transportieren. Alles darüber gilt als Gefahrengut und muss angemeldet werden.

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Feuerwerk und Böller – Wichtige Tipps zum Umgang:

  • Achtung vor ausländischem Feuerwerk: Fachleute warnen vor der hohen Sprengkraft von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Sogenannte Polenböller enthielten häufig einen sogenannten Blitzknallsatz, der wegen seiner chemischen Zusammensetzung sehr viel stärker reagiere, sagt Pyrotechnik-Experte Christian Lohrer von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
  • Explodiere so ein Gegenstand in der Hand, drohten schwere Verletzungen wie der Verlust von Fingern. Er appellierte zum Kauf von Feuerwerkskörpern in Deutschland - „in vertrauenswürdigen Läden“ und nicht etwa aus Kofferräumen an Autobahnparkplätzen.
  • Raketen nie aus der Hand abfeuern: Nicht nur die Herkunft der Knaller, auch das falsche Hantieren damit kann den Fachleuten zufolge böse enden. BAM-Expertin Heidrun Fink betont, dass Raketen keinesfalls aus der Hand abgefeuert und Böller nicht geworfen werden dürften.
  • Mindestabstand einhalten: Weil leere Flaschen für den Raketenstart oft zu unstabil seien, stellt sie eine Sektflasche für zusätzlichen Halt noch in eine Getränkekiste. „Nach dem Anzünden direkt in den Mindestabstand begeben!“, appelliert Fink. Dieser betrage bei Raketen, Batterien und Knallkörpern acht Meter. Ein Radius, der an Silvester in Städten selten zu sehen ist.
  • Worauf man bei Kindern achten sollte: Um Verbrennungen an Haut und Händen, Augenverletzungen oder Hörschäden bei Kindern zu vermeiden, sollten Kinder beim Silvesterfeuerwerk nur schwer entflammbare Kleidung aus Baumwolle tragen. Das rät die Aktion „Das sichere Haus“.
  • Zum Schutz von (Haus-)Tieren ruft der Deutsche Tierschutzbund zur Rücksichtnahme auf. Tierhalter sollten ihre Wohnung zu einem ruhigen Rückzugsort machen mit geschlossenen Fenstern und Türen. Halter von Kleintieren und Vögeln sollten Gehege und Volieren in einem möglichst ruhigen Raum und mit einiger Entfernung zum Fenster unterbringen und sie mit einem Tuch zu den Seiten hin abdecken. Auch solle man vom Böllern in Grünanlagen und Parks absehen, um Wildtiere und ihren Lebensraum nicht zu stören.

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Silvester – Mehr zum Thema:

Für viele gehört die Knallerei an Silvester einfach dazu. Doch immer mehr kritisieren Feuerwerk und Böller, auch die Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage dagegen. Viele Städte haben aufgrund der Feinstaubbelastung bereits Feuerwerke verboten: Wo Feuerwerke und Böller verboten sind. Auch Hornbach hat bereits angekündigt, Feuerwerkskörper zu boykottieren und sie nicht mehr anzubieten.

Nicht nur Raketen sind ein Problem – auch Böller können zur Gefahr werden. Im vergangenen Jahr verlor ein Mann beim Böllern eine ganze Hand. Mit diesen Tipps erkennen Sie, ob das Feuerwerk sicher ist. Und nicht nur Knallerei ist an Silvester Tradition – auch der Sekt gehört einfach zum Jahreswechsel dazu. So erkennen Sie guten Sekt. (bekö/tki)