Ziemlich genau zwei Monate, nachdem auf dem zur Gemarkung von Saalfeld gehörenden Gösselsberg der größte Waldbrand der vergangenen drei Jahrzehnte in Thüringen ausbrach, werden die Kosten des Großeinsatzes von rund 3000 Helfern immer deutlicher. Am Dienstag hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Kreistages über eine „außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.550.000 € für den Katastrophenfall Waldbrand Gösselsdorf vom 02. – 08. Juli 2025“ zu entscheiden.

Die größten Kostenpositionen konzentrieren sich auf die folgenden drei Haushaltstellen:

1. Entschädigung für Verdienstausfall (400.000 Euro): Damit wird der Verdienstausfall für die ca. 3.000 hauptsächlich ehrenamtlich eingesetzten Einsatzkräfte erstattet. „Diese Position ist sehr schwer zu kalkulieren, da die unterschiedlichen Stundensätze der eingesetzten Kräfte nicht bekannt sind“, heißt es in der Beschlussvorlage. Ebenso wenig könne vorausgesagt werden, wie viele Einsatzkräfte bzw. deren Arbeitgeber, den Verdienstausfall tatsächlich geltend machen.

2. Dienstleistungen Dritter (400.000 Euro): In dieser Haushaltstelle werden die Dienstleistungen von externen Unternehmen bzw. Behörden zusammengefasst. Die größten Kostenpositionen sind dabei Forstdienstleistungen (z.B. Einsatz der Fire Fighter des Thüringen Forstes) und der Einsatz der drei Hubschrauber des Freistaates Thüringen, des Freistaates Bayern und der Bundespolizei.

3. Erwerb Anlagevermögen (500.000 Euro): Auf dieser Haushaltstelle werden die Ersatzbeschaffungen der beschädigten oder verlorengegangen Ausstattungsgegenstände der Einsatzkräfte gebucht. Nach den vorliegenden Schadens- und Verlustmeldungen waren bei diesem Einsatz ein erheblicher Verschleiß sowie auch Verluste von Einsatztechnik zu verzeichnen.

Anträge sind noch bis Mitte November möglich

Hinzu kommen mit weiteren fünf- bis sechsstelligen Beträgen u.a. die Kosten für Benzin und Diesel der eingesetzten Fahrzeuge, der Ersatz von Dienst- und Schutzkleidung sowie die Verpflegung und Unterbringung der Helfer.

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Die beteiligten Gemeinden (aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) und Landkreise aus Thüringen und Bayern werden ihre entstandenen Kosten vorerst selbst verauslagen. Anschließend gebe es bis zur Frist am 16. November 2025 die Möglichkeit, die Kostenerstattung beim Landkreis Saalfeld-Rudolstadt geltend zu machen, erläutert Michael Haun, Leiter des Amtes für Katastrophenschutz im Landratsamt.

Fonds zurzeit mit 3 Millionen Euro gefüllt

Nach einer durchgeführten Plausibilitätsprüfung werde der ausgelegte Betrag durch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zeitnah erstattet. Der Kreis hat dann seinerseits die Möglichkeit, die Kostenerstattung aus dem Katastrophenschutzfonds gegenüber dem Landesverwaltungsamt bis zum 8. Januar 2026 (6 Monate nach Ende des Katastrophenfalls) zu beantragen.

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Der Fonds, in den Thüringens Landkreises und kreisfreien Städte jährlich einzahlen, ist zurzeit mit etwa 3 Millionen Euro gefüllt. Haun geht davon aus, dass die Kosten des Großeinsatzes auf der Saalfelder Höhe diesen Betrag nicht übersteigen werden. Für den Landkreis bleibt in jedem Fall ein Eigenanteil von 50.000 Euro.