Wie viele Gutachten, Stellungnahmen oder Demonstrationen braucht es eigentlich noch, bis endlich etwas passiert? Diese Frage kann man sich durchaus stellen, schaut man sich die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren in den vergangenen Jahren an. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat unlängst einen weiteren offenen Brief veröffentlicht und Personen in Regierungsverantwortung zum Handeln aufgefordert. Und mehr als 1000 Juristinnen und Juristen, darunter auch Richter und Verwaltungsjuristen, haben sich diesem bereits angeschlossen. Dieses laute Signal aus der Mitte der Rechtswissenschaft ist wichtig und richtig, zeigt es doch einmal mehr, dass es bei der Debatte keinesfalls um politisches Kalkül von irgendeiner Seite geht. Es geht schlicht um den Schutz dessen, was Grundlage allen juristischen Handelns ist: unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Grundgesetz schützt die Demokratie vor ihren Feinden
Das Grundgesetz ist kein zahnloser Papiertiger, der wehmütig und reglos zusehen muss, wie an seinem Fundament gesägt wird. Es ist ein Text mit Haltung. Und einer Möglichkeit zur Selbsterhaltung; zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor Parteien, die diese Grundordnung beseitigen oder beeinträchtigen wollen.
Menschen, die den Zusammenbruch der Weimarer Republik und die Gräuel des Nationalsozialismus am eigenen Leib erlebt hatten, haben bewusst ein Instrument aufgenommen, um genau das nie wieder zuzulassen: Das Parteiverbot auf Grundlage des Artikels 21 Absatz 2 ist kein Fremdkörper, sondern der wehrhafte Kern unserer Verfassung.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Auslöser für den weiteren offenen Brief des RAV war, kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Unter anderem das Demokratieprinzip als auch die Menschenwürde-Garantie werden von der AfD und ihren Anhängern systematisch missachtet und untergraben. Beide Prinzipien stehen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlichen Ewigkeitsgarantie, sie sind unveränderlich und damit unmissverständlich Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Zum Demokratieprinzip dokumentiert das Gutachten mehr als 220 belastbare Aussagen aus Partei und Anhängerschaft. Sie zielen auf eine strafrechtliche Verfolgung politischer Gegnerinnen und Gegner für demokratisch legitimierte Entscheidungen ab, etwa auf die wiederholte Forderung, frühere Regierungsverantwortliche für ihre Asylpolitik strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Solche Forderungen beruhen nicht auf realem Tatverdacht, sondern auf politisch motivierter Zweckentfremdung des Strafrechts: Wer politische Gegner mit den Mitteln des Strafrechts aus der politischen Willensbildung drängen will, greift den Kern dessen an, was Demokratie überhaupt ausmacht. Zur Menschenwürde-Garantie stellt das Gutachten fest, dass das Politikkonzept der AfD auf die Ausgrenzung und weitgehende rechtliche Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen gerichtet ist.
Es werden gezielt Falschinformationen gestreut
Dieses Vorgehen ist nur ein Teil der politischen Agenda, um unsere gesellschaftliche, demokratische Grundordnung zu zerstören. Seit Jahren arbeitet die sogenannte Alternative, in Thüringen wie im Bund, systematisch daran, Kritik an ihr als antidemokratisch darzustellen. Wer sie kritisiert, wird zum vermeintlichen Feind der Meinungsfreiheit erklärt, während die Partei selbst mit Täter-Opfer-Umkehr operiert und gezielt Falschinformationen streut, um die Bevölkerung zu täuschen und das Vertrauen in Institutionen systematisch zu zersetzen.
Es mag richtig sein, dass ein Verbot nicht über Nacht die Gesinnung derer ändert, die diese Partei wählen. Das ist aber auch nicht die Aufgabe oder das Ziel eines Verbotsverfahrens.
Diese Aufgabe wiederum liegt dann, danach, bei der gesamten Gesellschaft. Bei uns allen.
Was ein Verbotsverfahren leisten kann, ist genau das, wofür dieser Mechanismus in unser Grundgesetz aufgenommen wurde: das Grundgesetz selbst und die Menschen in Deutschland vor verfassungsfeindlichen Parteien zu schützen. Ganz so, wie es die Mütter und Väter unserer Verfassung beabsichtigt haben. Dabei ist es egal, wie groß eine Partei sein mag oder wie einflussreich. Erst recht dann.

Unser Grundgesetz wurde bewusst wehrhaft ausgestaltet. Doch wie wehrhaft es tatsächlich sein kann, entscheidet sich daran, ob Menschen in Verantwortung bereit sind, die vorhandenen Mechanismen zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch in Gang zu bringen.
Bis ich weiß, ob das passieren wird, halte ich es mit Angela Furmaniak, der Vorsitzenden des RAV, die richtigerweise darauf hinwies, dass wir es als Juristinnen und Juristen als unsere Pflicht sehen, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen. Für mich bedeutet das auch, sich verfassungsfeindlichen Positionen, Parteien oder Personen unermüdlich entgegenzustellen.
Gastautorin Wiebke Freya Ludwig ist Rechtsanwältin mit Kanzlei in Erfurt. Sie ist Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sowie stellvertretende Vorsitzende des Thüringer Landesverbands des Deutschen Juristinnenbunds (djb).


