Vortäuschen falscher Tatsachen, tricksen, schummeln und betrügen ist eine Überlebensstrategie in der Natur und ist auch beim Menschen als „schlechte“ Umgangsform im Miteinander vertreten.

Manche Hersteller tricksen mit versteckten Preiserhöhungen

Ein Beispiel des Täuschens und Schummelns sind Mogelpackungen von Lebensmitteln. Generell sind wir von Preiserhöhungen erbost. Aus diesem Grund täuschen einige Hersteller die Verbraucher mit Mogelpackungen. Unter dem Motto „Weniger Inhalt, aber gleicher Preis“ werden letztlich höhere Preise damit versteckt. Der Verbraucher, der suchend vor dem Supermarktregal steht, merkt das oft gar nicht. Das kommt daher, weil manche Hersteller mit fiesen Tricks täuschen.

Solche Tricks reichen von Verpackungen mit geringen Füllmengen in großen Behältnissen bis zu solchen mit doppeltem Boden. Die Hersteller verringern die Füllmenge in solchen Verpackungen, aber nicht den Preis. Diese Art der Täuschung kommt einem versteckten Preisanstieg gleich. Er beschert den Herstellern hohe Gewinne, weil der Verbraucher letztlich „die Zeche zahlt“. Leider sind solche fiesen Tricks nicht verboten, weil es zurzeit noch keine rechtlichen Vorgaben für bestimmte Füllmengen in Verpackungen gibt. Um dennoch auf den Betrug bei Verpackungen aufmerksam zu machen, wird jährlich ein Preis für die „Mogelpackung des Jahres“ vergeben. Diese besondere „Auszeichnung“ als Negativpreis gibt es seit dem Jahr 2013 und wird von der Verbraucherzentrale in Hamburg für Verpackungen von Lebensmitteln, Süßwaren und Kosmetikartikeln vergeben.

Dahlien
„Mogelpackungen“ gibt es auch in der Natur, meist in Gestalt gefüllter Blüten. Dahlien beispielsweise besitzen solche gefüllten Blüten. Bei diesen farbenprächtigen Blüten sind die Staub- oder Fruchtblätter in sogenannte „Schauorgane“ umgewandelt.© Peter Michaelis Peter Michaelis | Peter Michaelis

Gefüllte Blüten täuschen Insekten mit leerer Pracht

„Mogelpackungen“ gibt es auch in der Natur, meist in Gestalt gefüllter Blüten. Zuchtrosen, Nelken, Astern, Chrysanthemen und Dahlien beispielsweise besitzen solche gefüllten Blüten. Bei diesen farbenprächtigen Blüten sind die Staub- oder Fruchtblätter in sogenannte „Schauorgane“ umgewandelt. Solche Blüten haben in der Regel weder Pollen noch Nektar. Nur ihre Signalwirkung durch die auffällige Färbung bleibt bestehen. Obwohl schön anzusehen, doch ohne jeglichen Inhalt, sind solche Blüten für bestäubende Insekten völlig ohne Nutzen. Die gefüllten Blüten sind daher eine Mogelpackung für diese Insekten.

Verfahren zur "Milka"-Schokoladentafel
Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale, mit dem Streitobjekt in der Hand im Gerichtssaal: Da die lila Schokoladentafeln nur noch 90 statt bisher 100 Gramm wogen, zogen Verbraucherschützer vor Gericht und beklagten die Irreführung. Das Gericht entschied im Frühsommer gegen die Mogelpackung. © Sina Schuldt/dpa | Sina Schuldt

Auch hier wird ähnlich wie im Lebensmittelregal des Supermarktes, nur noch viel dreister, eine tolle Verpackung in Blütengestalt vorgegaukelt, obwohl der eigentliche Inhalt, wie Pollen und Nektar, gänzlich fehlen. Aus Sicht der Insekten „als Verbraucher“ kommt das natürlich einem Betrug gleich.

Erfreulicherweise lernen die Insekten nach einigen Fehlversuchen dort, Pollen und Nektar zu finden. Sie suchen dann solche Scheinblüten nicht mehr auf. Infolge des zunehmenden Insektensterbens besteht deshalb die Notwendigkeit, für Insekten geeignete Nahrungsquellen in unseren Gärten zu schaffen und dabei auf den Anbau von Pflanzen mit gefüllten Blüten möglichst zu verzichten.