Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Auf Facebook werfen Leute aus dem AfD-Umfeld Hape Kerkeling vor, die Vorstrafen seines Großvaters auszublenden. Sie tun so, als hätten die Nazis seinen Großvater als sogenannten „Berufsverbrecher“ ins KZ gesperrt – und dies zurecht. Und der Enkel würde das verschweigen. Das aber stimmt nicht.
Hermann Anton Kerkeling, geboren am 12. Juni 1901, ist Katholik und Kommunist. Und ein fehlbarer Mensch. Aber kein Menschenschlächter wie diejenigen, die ihn damals gefangen, geschlagen und verurteilt haben. Am Abend des 3. März 1933, nur wenige Wochen nach der Machtübernahme Hitlers, verteilt er mit einem Genossen spontan Flugblätter gegen das NS-Regime.
Die Verfolgungsgeschichte ist durch die Arolsen-Archive dokumentiert und daher bekannt: Im Oktober 1933 verurteilt ein Gericht Hermann Kerkeling zu neun Jahren Zuchthaus – und das ist erst der Anfang. Vorgeworfen werden ihm nicht nur die Vorbereitung zum Hochverrat, sondern unter anderem auch Einbruch und Diebstahl. Hape Kerkeling hat über Hermann geschrieben: „Ich sehe ihn nicht als Helden, aber auch nicht als Opfer.“
Dass sich nun bestimmte Leute auf die Seite der Nazis stellen und so tun, als ob ein solches Urteil gerecht gewesen sei, überrascht mich nicht. Es ist eine Warnung, was passieren wird, wenn solche Personen und ihre Vormänner das Sagen haben. Dann werden wohl wieder aus fehlbaren Menschen „Berufsverbrecher“ gemacht, die damals letztlich im Lager hätten verrecken sollen. Wir sollten diese Stimmen sehr ernst nehmen und nicht nur für armselige Maulhelden halten. g.sommer@tlz.de


