Zum Beitrag „Die verschwundene Bibliothek“ von Wolfgang Hirsch in der TLZ vom 7. Oktober 2026 schreibt ein Leser, der sich mit der Materie beschäftigt hat:

Der Kulturredakteur Wolfgang Hirsch hat zu Recht den Finger in diese Wunde des neuzeitlichen thüringischen Landesarchivwesens gelegt, das längst nicht mehr professionell geführt wird. Und er hat am Ende seines Beitrages auch gesagt: „Aufklärung tut not.“ Als ehemaliger Direktor des Thüringischen Hauptstaatsarchivs von 1990 bis 2008, der dessen Entwicklung weiter aufmerksam verfolgt, weiß ich, wovon ich spreche.

Nicht nur in Meiningen sind solche unprofessionellen Eingriffe in den Archivbestand geschehen. Im Weimarer Hauptstaatsarchiv wurde von dem im Beitrag genannten Archivar als dessen zeitweiliger kommissarischer Leiter ohne Not und ohne Absprache mit den Fachreferaten der historisch gewachsene Katalog der Dienstbibliothek ausgesondert und vernichtet.

Der in dem Beitrag als verantwortlich genannte Stefan Heitmann hat mir im März 2025 mitgeteilt, aus der „Meininger Erfahrung habe ich einen wachen Blick für unverpackte Archivgüter nach Weimar mitgebracht“. Und nun sollte auch in Weimar weiter „aufgeräumt“ werden.

Seinem damaligen Bestreben, auch das dort vorhandene Bucharchiv des historischen „Gustav Fischer Verlages“ in Jena, das ich im Jahr 2000 aus Jena von dem dort liquidierten Verlag als Thüringer Kulturgut in das Hauptstaatsarchiv übernommen hatte, zu dezimieren, habe ich durch eine Eingabe an das Landesarchiv Thüringen energisch widersprochen. Das übergeordnete Ministerium hat mir danach versichert, „dass der Komplettbestand in seiner Überlieferung unangetastet bleiben wird“.

Unabhängig von diesem Beispiel einer von vorgesetzter Stelle gezügelten unprofessionellen „Aufräumungswut“ fällt mein „wacher Blick“ auf eine andere ebenfalls kritisch zu betrachtende Situation im gegenwärtigen thüringischen Landesarchivwesen. Es betrifft das nicht mehr geförderte Tätigsein der dort wirkenden Archivarhistoriker als wissenschaftliche Autoren und Herausgeber, wobei ich mich lediglich auf die gemeinsame Veröffentlichungsreihe der Staatsarchive beziehe.

Thüringen Handbuch
Thüringen-Handbuch zu Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Herausgegeben von Bernhard Post und Volker Wahl, Redaktion Dieter Marek. (Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven; Band 1). Weimar 1999. 747 Seiten.© Gerlinde Sommer / TLZ | Gerlinde Sommer / TLZ

Die nach der Wende im erneuerten Landesarchivwesen neu aufgenommene Schriftenreihe „Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven“, an deren Anfang das „Thüringen-Handbuch“ von 1999 gestanden hat, ist 2014 mit dem Band 13 – es war die Regestausgabe „Das Geheime Consilium von Sachsen-Weimar-Eisenach in Goethes erstem Weimarer Jahrzehnt 1776–1780“ – zunächst zu Ende gegangen.

Und so kann es auch für die heutige Archivarzunft keinen Zweifel geben: Nichts hindert das „Landesarchiv Thüringen“ daran, diese Schriftenreihe wieder zu aktivieren, wenn man das will. Im 1990 neu konstituierten Landesarchivwesen war es von Anfang an das Bestreben, die verkümmerte wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Staatsarchive in Thüringen wieder aufzurichten. Seit zwölf Jahren ist allerdings hier nichts mehr geschehen, sofern man den Blick auf diese ruhende Schriftenreihe richtet.

Dass das Landesarchivwesen nicht mehr in dieser Form im wissenschaftlichen Diskurs zur thüringischen Landesgeschichte wahrnehmbar ist, kann nicht verwundern, wenn – wie geschehen – die Aktivität lediglich darauf gerichtet wird, Dienstbibliotheken und Buchbestände zu „deakzessionieren“. Das von der TLZ aufgegriffene Meininger Negativbeispiel aus dem Landesarchiv Thüringen und die genannten Aktivitäten in Weimar sollten indessen zu denken geben.

Staatsarchivdirektor a. D.,

Prof. Dr. Volker Wahl, Weimar

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