In dem Text zum Landtag Sachsen-Anhalt heißt es: „Sollte sich herausstellen, dass CDU-Abgeordnete den AfD-Kandidaten zum Landtagspräsidenten gewählt haben, erwarte ich, dass die Partei gegen sie ein Parteiausschlussverfahren einleitet“. Das sagte der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Dennis Radtke. Ein Leser schreibt unter anderem dazu:
Zeitungslektüre wird zunehmend zum Wechselbad der Gefühle. Mehr und mehr ähnelt es einer Autofahrt auf einer Buckelpiste. Und legt man die Zeitung zur Seite, fragt man sich: „Und was ist nun richtig?“ Einen solchen Stolperstein hielt für mich die TLZ mit dem Artikel „CDU-Sozialflügel droht AfD-Helfern“ bereit.
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So steht es geschrieben im Grundgesetz Artikel 38(1) und der Thüringer Verfassung Artikel 53.
Auf der Grundlage vor allem dieser Artikel wurde die Rechtmäßigkeit der Auflösung und Neuorientierung der ehemaligen BSW-Fraktion gerechtfertigt. Es wurde für Recht befunden, dass die Abgeordneten bei entsprechendem Sinneswandel das Recht haben ihre Versprechungen aus den Wahlkämpfen über Bord zu werfen, dass sie in ihren Entscheidungen absolute Freiheit genießen. Den Wählern wurde klargemacht, dass ausschließlich der Abgeordnete und nicht etwa der Wähler nach der Wahl darüber zu befinden haben, wie sein Wählervotum in die Meinungsbildung Eingang findet. Weil es die Verfassung so vorsieht.
In Sachsen-Anhalt haben mehrere Abgeordnete von ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht, keiner Anweisung folgen zu müssen und nur ihr Gewissen in die Waagschale werfen zu dürfen, Gebrauch gemacht, entsprechend ihre Stimme abgegeben. Aus gutem Grund sind Wahlen frei und geheim. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses wurde die „Jagd“ nach den Abweichlern eröffnet und ihnen mit Sanktionen gedroht.
Und schon stehe ich wieder vor meiner Eingangsfrage: „Was ist nun richtig?“ Gilt nun eine Verfassung für alle oder nur für einige? Gibt es für unterschiedliche politische Situationen angepasste Verfassungsinterpretationen? Dazu sollte man schon Farbe bekennen. Das und die bundesweiten Reaktionen wecken in mir Erinnerungen an die Kemmerich-Wahl in Thüringen und die Reaktionen der damaligen Bundeskanzlerin Merkel. Nur dass deren diesbezügliches Agieren vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 15. Juni 2022 als verfassungswidrig verurteilt wurde. Diejenigen, die den „Abweichlern“ mit Maßnahmen drohen stellen die Verfassung, zumindest in Teilen, bewusst in Frage. Ist das „unsere Demokratie“?
Helmer Wenck, Weimar
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