Ein Leser schreibt zur „Klaren Kante“ mit der Überschrift „Jetzt aber wirklich!“ unter anderem:

Mit großem Unverständnis habe ich den Kommentar zur geplanten Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin gelesen. Wer die Debatte verfolgt, sollte wissen, dass die Vergesellschaftung nicht in erster Linie den Neubau von Wohnungen beschleunigen soll. Ihr Kernanliegen ist vielmehr, bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern und die ausufernde Entwicklung der Mieten zu begrenzen. Genau dies ist das erklärte Ziel der Berliner Linken und des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Neubau und Mieterschutz sind unterschiedliche wohnungspolitische Instrumente. Berlin braucht beides: mehr Wohnungen und wirksame Maßnahmen gegen steigende Mieten. Die Vergesellschaftung soll große Wohnungsbestände dem Druck maximaler Rendite entziehen und dadurch langfristig stabilisierend auf den Wohnungsmarkt wirken.

Vergesellschaftungen sind kein extremistischer Ausrutscher, sondern ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen. Artikel 15 des Grundgesetzes eröffnet die Möglichkeit, Grund und Boden sowie andere Produktionsmittel gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Wer darüber diskutiert, bewegt sich also auf dem Boden unserer Verfassung und nicht außerhalb derselben.

Ebenso bemerkenswert ist, mit welchem Eifer Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nun versucht, Hürden gegen eine demokratisch legitimierte Debatte über Vergesellschaftungen aufzubauen. Ich würde mir wünschen, er würde dieselbe Entschlossenheit beim Schutz unserer Demokratie zeigen – etwa bei der Frage eines AfD‑Verbotsverfahrens. Während er hier mit Nachdruck die Interessen großer Immobilienkonzerne verteidigt, wirkt sein politischer Elan an anderer Stelle deutlich zurückhaltender.

Hinzu kommt: Die Forderung nach Vergesellschaftung entspringt nicht einer Laune einzelner Politikerinnen und Politiker. Im Volksentscheid von 2021 hat sich eine klare Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für diesen Weg ausgesprochen. Dieses demokratische Votum verdient Respekt – unabhängig davon, ob man die Maßnahme am Ende befürwortet oder ablehnt.

Selbstverständlich kann und muss man über die konkrete Ausgestaltung, die Finanzierung und die rechtlichen Fragen streiten. Eine sachliche Debatte setzt jedoch voraus, dass man die tatsächlichen Ziele des Vorhabens benennt. Die Vergesellschaftung soll nicht in erster Linie neue Wohnungen schaffen, sondern bezahlbares Wohnen sichern. Wer diese Zielsetzung ignoriert und stattdessen mit ideologischen Schlagworten operiert, trägt wenig zu einer konstruktiven Diskussion über die Wohnungsfrage bei.

Jens Löbel, Jena

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