Wer denkt, dass die Hexenverfolgung nur im „dunklen“ Mittelalter stattfand, liegt falsch. Noch weit in die Neuzeit hinein fielen hierzulande vor allem unschuldige Frauen jenem Wahn zum Opfer.

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Ein Zentrum der Hexenverfolgung lag im Südthüringer Raum, etwa das Henneberger Land rund um Meiningen. Dabei ist festzustellen, dass auch nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges weiterhin Prozesse gegen vermeintliche Hexen und all jene, die angeblich mit ihnen zusammenarbeiteten, stattfanden. Das betraf auch Männer und Kinder.
Hexenanklagen in Oberweid trotz widerlegter Gerüchte
An einem Beispiel aus dem kleinen Ort Oberweid, heute unmittelbar an der Grenze zu Hessen gelegen, lässt sich zeigen, wie die allermeisten Prozesse damals abliefen. Zunächst kam es zu einer unsäglichen Vermischung des starken Aberglaubens mit einer nicht selten strengen Religiosität, die dann zum Hexenwahn führte. Anschuldigungen beruhten oft auf Gerüchten, die innerhalb der Dorf- oder Stadtgemeinschaft aufkamen, etwa, wenn Unerklärliches geschah. Die Verantwortliche musste demnach eine Hexe sein, die im Pakt mit dem Teufel stand und so Unheil verbreitete.
In Oberweid schien dieser Glaube noch lange verbreitet zu sein, da selbst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts einige Hexenprozesse bezeugt sind. So starb Anfang Januar 1682 ein Neugeborenes im Ort und wurde anschließend in einem Sarg begraben. In den Tagen darauf taute es, das aufgeschüttete Grab sank etwas ein und sofort hieß es, eine Hexe hätte das Kind aus dem Grab geholt. Dieses Gerücht führte dazu, dass Margarethe Grob, Anna Scharfenberger und Osanna Greif der Hexerei angeklagt wurden, und das, obwohl das Grab sogar amtlich geöffnet und das verstorbene Kind darin unversehrt in seinem ungeöffneten Sarg gefunden wurde. Anstelle die Anklage fallen zu lassen, wurden andere Punkte herangezogen, um die Verdächtigen dennoch zu verurteilen.
Durch Folter wird ein Geständnis erzwungen
Eine Gerichtsakte schildert das Schicksal von Osanna Greif. Zunächst fand vor Ort die Zeugenvernehmung statt. So gut wie nie konnten die Zeugen aus eigenem Wissen Dinge berichten, die auch nur im Ansatz hätten belastend sein können. Vielmehr hieß es „man hätte gehört“, wobei nur Mutmaßungen zutage gefördert wurden. Um die Sache voranzubringen, wurde der Fall dem Schöffenstuhl (Gerichtshof) in Jena übergeben, der beschloss, dass Osanna Greif „peinlich befragt“, also gefoltert werden sollte. Die Marter fand am 7. Februar 1682 in Kaltennordheim statt.
Osanna Greif musste dabei unsägliche Schmerzen erleiden: Erst wurden ihr Daumenschrauben angelegt, wobei sie weiterhin beteuerte, keine Hexe zu sein. Anschließend folgten Beinschrauben und schließlich, nachdem sie zuvor mehrfach vor Schmerzen ohnmächtig geworden war, die Streckleiter. Hier wurde ihr Widerstand, unter dem Dauerverhör, im wahrsten Sinn des Wortes gebrochen. Sie sagte, vermeintlich eine Hexe zu sein und einen Pakt mit dem Teufel eingegangen zu sein. Damit stand ihr Urteil fest. Sie und ihre beiden Mitangeklagten wurden eingesperrt und am 7. März 1682 öffentlich in Kaltennordheim als „Hexen“ verbrannt.




