Der 1. Juli 1994 ist für den Thüringer Innenminister Franz Schuster (1943–2021) ein ganz besonderer Tag. Der CDU-Mann, der sonst von vielen Krisen bei Polizei und Verfassungsschutz gebeutelt wird, kann einen großen Erfolg präsentieren: die Kreisreform. Sie markiert das Ende eines jahrelangen Diskussionsprozesses.

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Die Anzahl der Landkreise wird von 35 auf 17 reduziert und die Einwohnerzahl der kreisfreien Städte vergrößert, indem mehr oder weniger viele umliegende Gemeinden eingegliedert werden. Lediglich der Landkreis Nordhausen blieb unverändert.
Die Planungen für die große Reform begannen bereits 1992, denn unter den alten Voraussetzungen war eine effektive und moderne Verwaltung für Thüringen nicht möglich. Von den insgesamt 1707 Gemeinden, die es zur Wende in Thüringen gab, hatten 916 weniger als 500 Einwohner.
Einer, der an entscheidender Stelle bei dieser Reform mitgewirkt hat, ist Jürgen Gnauck, damals Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, der Interessenvertretung der Thüringer Kommunen – und zunächst in Gotha ansässig. In einem Interview mit TLZ-Landesredakteur Elmar Otto erinnert sich Gnauck später an diese turbulente Zeit. Als die Reformbemühungen begannen, war Willibald Böck (1946–2016) noch Thüringer Innenminister. Böck warf die „magische Zahl von 800 Einwohnern“ (so Gnauck) für die Gemeinden in die Debatte. „Da drei Viertel der Gemeinden unter 500 Einwohnern hatten, war das schon eine richtige Revolution“, sagt Gnauck. Gesetz wird diese Mindestgröße aber nie. Stattdessen werden in der Reform die Verwaltungsgemeinschaften gestärkt und so die Zahl der Gemeinden in etwa halbiert.
Es gibt damals viele Bedenken und ganze Regionen fürchten um ihre Identität, weil sie sich traditionell den alten Zuschnitten verbunden fühlen. Heftig gerungen wird um den Neuzuschnitt der Kreise und um die künftigen Kreisstädte. „Wenn die Landräte etwas regeln wollten, dann rief Dieter Reinholz seinen Freund Josef Duchac an“, erinnert sich Gnauck an die Gotha-Connection. Landrat Reinholz (1943–2008) und Ministerpräsident Duchac kannten sich aus ihrer gemeinsamen Zeit beim Gummiwerk Waltershausen.
Zur Vorbereitung der Reform gibt es zwei Kommissionen, in denen die Leitlinien entworfen werden sollten. Einer der Streitpunkte: Braucht Thüringen einen zwei- oder dreistufigen Verwaltungsaufbau – also noch eine zwischen den Kommunen und dem Land angesiedelte Mittelbehörde? Nach langen Diskussionen einigt man sich auf die Gründung des Landesverwaltungsamtes, das in Weimar Sitz nahm.
Die Reform von 1994 ist im Vergleich zu späteren Anläufen vor allem deshalb erfolgreich, weil sie nicht von oben herab verordnet wird. Es wird damals mit allen Beteiligten gesprochen und ein fast landesweiter Konsens hergestellt. Die gleichzeitig angedachte Verwaltungsreform im Freistaat bleibt allerdings in den Kinderschuhen stecken.
Der 1. Juli 1994 gilt als Geburtsstunde der Thüringer „Landräte-Republik“. Die mächtigen Kreisfürsten setzten in den Folgejahren in vielen Belangen ihren Willen durch. Sind oft genug ein Stachel im Fleisch der Landesregierung – aber auch Anker für regionale Identität.




