Zuletzt gab es in den deutschen Talkshows kaum eine außenpolitische Diskussion, in der es nicht früher oder später angesprochen wurde: das Völkerrecht. Ukraine, Iran, Gaza, Venezuela: In fast jeder aktuellen Sendung fällt das Wort, meist als moralische Trumpfkarte, aber selten mit der nötigen Präzision oder einer ausführlichen Erklärung. 

Es ist daher sehr erhellend, dass Markus Lanz gleich „drei Koryphäen“ des Völkerrechts einlädt und die Sendung am Mittwochabend quasi zu einem „Völkerrecht-Spezial“ macht.  

Interessant sind dabei die großen inhaltlichen Differenzen, die vor allem der Jurist Matthias Herdegen mit der Rechtswissenschaftlerin Heike Krieger und dem Völkerrechtler Kai Ambos hat. Im Laufe des Abends wird so immer mehr deutlich, wie unterschiedlich das Völkerrecht interpretiert werden kann und dass hinter dieser Interpretation oft Interessen von Staaten stehen. 

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„Markus Lanz“: Wann ist eine Bedrohung „unmittelbar“? 

So geht es lange um das Selbstverteidigungsrecht, das es Staaten völkerrechtlich erlaubt, im „unmittelbaren Bedrohungsfall“ militärische Gewalt anzuwenden. Lanz arbeitet mit seinen drei Gästen gut heraus, dass der Begriff „unmittelbar“ verschieden gedeutet werden kann. 

Herdegen argumentiert, wir hätten in Europa lange eine „Beobachterperspektive der warmen Behütetheit“ eingenommen. Staaten wie Israel könnten die Bedrohungslage durch einen sich hochrüstenden Iran aber durchaus als „unmittelbar“ empfinden. 

Krieger hält dagegen und kritisiert Herdegens „elastische“ Interpretation des Völkerrechts. Sie zeigt an einem fiktiven Beispiel, wie dehnbar das Selbstverteidigungsrecht werden kann: Sollte Deutschland künftig unter einen französischen Nuklearschirm schlüpfen oder gar eigene Atomwaffen anstreben, könnte sich Russland davon bedroht fühlen. Putin könnte also nach derselben Logik ein präventives Selbstverteidigungsrecht beanspruchen.  

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Wie rechts ist Frei.Wild, Philipp Burger?
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Lanz: „Schützt das Völkerrecht die Falschen?“ 

Markus Lanz gelingt es größtenteils, dass die Diskussion nicht zu sehr in eine reine Fachdiskussion abgleitet. So bringt er einmal einen spannenden Impuls, als er fragt: „Schützt das Völkerrecht die Falschen? Schützt es Leute wie Nicolás Maduro, schützt es das Mullah-Regime in Teheran?“  

Er erinnert sich an den Kinofilm „Zero Dark Thirty“, der die Jagd nach Osama Bin Laden thematisiert. Dort landen amerikanische Soldaten auf fremdem Territorium, ohne dass die pakistanische Regierung davon weiß, töten Bin Laden und verschwinden wieder.  

Im Film wird die Aktion gefeiert. Doch Lanz sei beim Schauen des Films stutzig geworden und habe sich gefragt, was das eigentlich für ein Vorgang sei, wenn ein Staat einfach eindringt, weil er es kann.  

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Wer kann sich auf das Völkerrecht berufen? 

Daraus leitet er die Frage ab: Könnte Pakistan sich auf das Völkerrecht berufen, auch wenn es nur dazu dient, jemanden wie Osama Bin Laden zu schützen? 

Laut Krieger und Ambos könne es das, denn wenn man Recht für sich in Anspruch nimmt, spiele es keine Rolle, ob man selbst an anderer Stelle Recht gebrochen habe. Das müsse man trennen. 

Herdegen argumentiert dagegen, dass das Völkerrecht für Schurkenstaaten wie Russland oder den Iran doch eigentlich gar keine Rolle spiele. Es würde nur dann bemüht, wenn es einen politischen Zweck erfülle. Dem hält Krieger entgegen, dass auch westliche Staaten das Völkerrecht aus Eigeninteresse verwendeten. 

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„Lanz“ am Mittwoch: Mutige Sendung mit erwartbaren Schwächen 

Die Diskussion driftet bisweilen zu sehr ins Akademische ab, was wohl bei drei Völkerrechtsexperten schwer vermeidbar ist. Ambos und Herdegen behaupten manchmal Gegensätzliches, wenn es um die internationale akademische Mehrheitsmeinung zu einem Aspekt des Völkerrechts geht. 

Für den Zuschauer ist es schwer zu überprüfen, wer hier recht hat, sodass diese Passagen wenig Mehrwert bieten. Doch trotz dieser Probleme war es eine mutige Entscheidung der Lanz-Redaktion, das Thema „Völkerrecht“ so ausführlich zu besprechen. Dank dieser Sendung dürften die Zuschauer in Zukunft genauer hinhören, wenn jemand das Völkerrecht als Argument in einer Diskussion nutzt.