Wer ohne Zustimmung des Arbeitgebers den privaten Laptop nutzt, um dienstliche E-Mails abzurufen, riskiert eine Abmahnung.
Wer ohne Zustimmung des Arbeitgebers den privaten Laptop nutzt, um dienstliche E-Mails abzurufen, riskiert eine Abmahnung. © Christin Klose/dpa-tmn
Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. © Bine Bellmann/dpa-tmn