Wer während der Arbeitszeit zu einer ärztlichen Untersuchung muss, muss in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren.
Wer während der Arbeitszeit zu einer ärztlichen Untersuchung muss, muss in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. © Christin Klose/dpa-tmn
Steht ein Vorsorgetermin an, müssen Beschäftigte den nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.
Steht ein Vorsorgetermin an, müssen Beschäftigte den nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. © Benjamin Nolte/dpa-tmn