Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat das keine Auswirkungen auf Ihre Kündigungsfrist, Sie können trotzdem kurzfristig Ihre sieben Sachen packen.
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat das keine Auswirkungen auf Ihre Kündigungsfrist, Sie können trotzdem kurzfristig Ihre sieben Sachen packen. © Christin Klose/dpa-tmn
Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). © Christina Dages/Markowski Arbeitsrecht/dpa-tmn