Berlin. In der Arbeitswelt gewinnt die Frage nach der Anwesenheit von Hunden im Büro zunehmend an Bedeutung. Lesen Sie hier die Regelungen.

Ein fröhliches Schwanzwedeln und ein herzliches "Wuff" begrüßen die Mitarbeitenden am Morgen im Büro – eine Szene, die den Arbeitsalltag ein wenig angenehmer gestaltet. Die positive Wirkung, die Vierbeiner auf das Arbeitsumfeld haben können, ist nicht zu übersehen. Von Stressabbau bis hin zu effizienterer Teamarbeit bietet die Präsenz von Hunden am Arbeitsplatz eine Fülle von Vorteilen. Trotzdem sind Hunde nicht in allen Firmen erlaubt. Also was tun, wenn Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Vierbeiner nicht alleine zu Hause lassen wollen? Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Regeln gelten.

Unter diesen Voraussetzungen könnten Sie Ihren Hund mit ins Büro nehmen

"Die Entscheidung für (oder gegen) einen Bürohund liegt allein beim Arbeitgeber. Ihm steht das sogenannte Weisungsrecht zu, das heißt er entscheidet nach billigem Ermessen", erklärt Rechtsanwältin Kristina Trahms unserer Redaktion. Als Spezialistin für Hunderecht berät sie in ihrer "Anwaltskanzlei Trahms – Kanzlei für Hunderecht" Herrchen und Frauchen.

Einfach so den Hund mit zur Arbeit zu nehmen, geht also nicht. Und auch wenn der Vorgesetzte ablehnt, muss das akzeptiert werden. Eine der größten Herausforderungen dabei sind die Hygienevorschriften und die Arbeitssicherheit. "Zum Beispiel in Gastronomiebetrieben, auf Baustellen oder in Bereichen der ärztlichen Versorgung ist die Mitnahme eines Hundes in der Regel nicht machbar, da die Anwesenheit des Hundes mit Hygienevorschriften, Auflagen zur Arbeitssicherheit etc. nicht in Einklang zu bringen ist", führt die Rechtsanwältin aus. Aber es gibt Ausnahmen.

"Hat er bereits einem Arbeitnehmer einen Hund erlaubt, verstößt er unter Umständen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er anderen Arbeitnehmern den Hund verbietet", so die Anwältin. Auch wenn der Arbeitnehmer zwingend auf den Hund angewiesen ist – zum Beispiel als Blindenhund oder Assistenzhund –, könne ein sogenannter "Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis" bestehen, erklärt Trahms. Unter diesen Umständen kann ein Hund dann mit zur Arbeit gebracht werden. Generell gebe es aber keinen Anspruch des Arbeitnehmers das Tier mitzunehmen, so die Hunderechtsspezialistin. Erfahren Sie hier: Lohnt sich eine Krankenversicherung für Hund oder Katze?

Bürohund-Knigge: Verhaltensregeln für Hundebesitzer am Arbeitsplatz

Sollten Sie ihren Hund mit ins Büro nehmen dürfen, sollten Sie sich an gewisse Verhaltensregeln halten. Dazu gehöre die gegenseitige Rücksichtnahme, die Zuweisung eines festen Liegeplatzes – vorzugsweise abseits von ängstlichen Kollegen – sowie ein guter Gehorsam und ein ausgeglichenes Naturell des Hundes, erläutert Trahms.

So lässt es sich gut arbeiten: Ein Hund kann das Arbeitsleben positiv beeinflussen.
So lässt es sich gut arbeiten: Ein Hund kann das Arbeitsleben positiv beeinflussen. © IMAGO / Shotshop

Außerdem empfiehlt die Anwältin eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Bei Haftungsfragen wird nämlich der Halter zur Kasse gebeten. "Für den Fall, dass der Arbeitgeber es gestattet, dass sich auch betriebsfremde Personen (Kunden) im Arbeitsumfeld aufhalten, könnte unter Umständen auch der Arbeitgeber wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften. Trotzdem den eigenen Hund immer haftpflichtversichern", betont Trahms. Weitere Informationen: Hundeversicherung: Das ist der beste Schutz für Ihr Haustier

Bürohund: Der Umgang mit Ängsten und Allergien der Kollegen

Die Mitnahme von Hunden ins Büro kann bei Kollegen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Während einige Hundefreunde die Anwesenheit der Vierbeiner genießen, könnten andere Kollegen Ängste oder Allergien haben. Hier ist Einfühlungsvermögen gefragt, um ein positives Miteinander zu gewährleisten. Eine offene Kommunikation zwischen den Mitarbeitern ist essenziell, um mögliche Bedenken oder Probleme anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Um es für alle einen harmonischen Arbeitsalltag zu ermöglichen, muss es auch dem Vierbeiner gut gehen. Der Aufenthalt des Hundes am Arbeitsplatz müsse tierschutzkonform sein, sagt Trahms. "Ein zwei mal zwei Meter großes Büro eignet sich für die Mitnahme einer Dogge weniger", so die Anwältin. Auch interessant: Eichenprozessionsspinner: So gefährlich ist er für Hunde

Hund im Büro: Tipps für einen stressfreien Arbeitsplatz

Als letzten Tipp rät Trahms unserer Redaktion: "Die Anwesenheit eines Bürohundes sollte unbedingt schriftlich geregelt werden." Dies könne in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Sollten ihre Chefin oder ihr Chef Bedenken haben, können auch Zusatzvereinbarungen wie das Tragen eines Maulkorbs oder die Anordnung von Reinigungsmaßnahmen getroffen werden, erklärt die Hunderechtsspezialistin.

Ein gut erzogener Hund kann in einem Büroalltag von großem Vorteilsein. Ein Hund, der Kommandos beherrscht und sich ruhig und ausgeglichen verhält, wird die Anwesenheit im Büro positiv beeinflussen. Hier ist die Verantwortung des Hundehalters gefragt, seinen Hund entsprechend zu erziehen und auf mögliche Stressfaktoren im Büro zu achten. Bei Bedarf können Hundetrainings oder Verhaltenskurse in Betracht gezogen werden, um das Verhalten des Vierbeiners am Arbeitsplatz zu verbessern. (soj)