Berlin. Sind Sie dazu verpflichtet beim Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben? Klarheit für alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner.

  • Das Thema Steuererklärung empfinden viele Menschen als lästig
  • Doch ist die Abgabe wirklich eine Pflicht?
  • Wer sie nicht vergessen darf, lesen Sie hier

Viele Arbeitnehmer blicken mit Unbehagen auf den Kalender – die Steuererklärung steht an. Doch bei weitem nicht jeder ist zur Abgabe beim Finanzamt verpflichtet. Es kann zwar auch für alle anderen sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben, etwa um Werbungskosten geltend zu machen. Eine wirkliche Pflicht gibt es aber nur für:

  • Arbeitnehmer oder Pensionäre, die Nebeneinkünfte etwa aus Mieten oder selbstständiger Arbeit von mehr als 410 Euro im Jahr haben. Einkünfte aus pauschal versteuerten Minijobs spielen dabei keine Rolle.
  • Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben.
  • Unternehmer und Selbstständige, wenn sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt haben, die über dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) liegen.
  • Berufstätige Ehepaare, wenn sie etwa die Lohnsteuerklassen III und V gewählt haben oder wenn ein Partner die Einzelveranlagung beantragt hat.
  • Arbeitnehmer, die nach Steuerklasse V oder IV mit Faktor oder VI besteuert werden oder denen das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag – ausgenommen für Behinderte, Hinterbliebene und Kinder – gewährt hat.

Auch die Ehe- oder Lebenspartner von steuerpflichtigen Arbeitnehmern müssen eine Erklärung abgeben, darüber hinaus jeder, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?

Auch für Rentnerinnen und Rentner gilt: Eine Steuererklärung kann sich lohnen. Pflicht ist sie aber nur in diesen Fällen:

  • Bei steuerpflichtigen Einkünften – auch Renten –, die den Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) überschreiten.
  • Bei getrenntlebenden und geschiedene Ehepartnern, die vom Ex-Partner Unterhalt erhalten, den dieser als Sonderausgabe absetzt.
  • Bei arbeitenden Rentnern mit erhaltener Sonderzahlung oder einer bei der Lohnsteuer berücksichtigten Vorsorgepauschale, wenn diese höher ist als der mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen.

Steuererklärung abgeben: Was kann ich tun, wenn ich die Frist verpasst habe?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und den Termin verpasst hat, „sollte sobald wie möglich die Steuererklärung nachreichen“, erklärt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Zudem sollte man die Verspätung mitteilen und Gründe angeben. So kann man auf eine Fristverlängerung oder die Kulanz des zuständigen Sachbearbeiters hoffen. Allerdings können auch hohe Strafen drohen. Was ebenfalls funktioniert: Verbraucher können sich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein suchen. In diesen Fällen gelten verlängerte Fristen.

Wen kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung kalt lassen?

Für Millionen Arbeitnehmer, für die keine der oben genannten Bedingungen zutrifft und deren Lohnsteuer wie vorgeschrieben vom Arbeitgeber abgeführt wird, ist die Erklärung freiwillig. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft rechnen etwa vier Millionen Arbeitnehmer nicht mit dem Fiskus ab – und verschenken häufig Geld. (fmg)

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