Berlin. Das Portemonnaie ist verschollen, mit ihm die EC-Karte. Ein Anruf bei der Bank, PIN sperren und alles ist erledigt? Noch nicht ganz.

Man hat sich durch alle Taschen gewühlt und stellt fest: Der Geldbeutel ist plötzlich nicht mehr da. Der Schock ist groß, denn häufig sind mit dem Portemonnaie auch die EC- und Kreditkarte verschwunden. Was ist jetzt zu tun?

Es spielt keine Rolle, ob die Karte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist – sie muss gesperrt werden. Das geht über den bundesweiten Sperrnotruf +49 116 116 oder direkt mit einem Anruf bei der jeweiligen Bank.

EC-Karte weg: Der Sperrnotruf ist nur der erste Schritt

Wenn man denkt, dass die EC-Karte damit komplett aus dem Verkehr gezogen ist und vor allen ungewollten Abbuchungen geschützt ist, liegt man leider falsch. Das Problem: Die Bank kann nur die Zahlungen sperren, die über die PIN-Eingabe laufen. Laut Bundespolizei funktionieren Zahlungen, für die man keine Geheimzahl braucht, jedoch weiterhin. Diebe könnten die Karte mit einer gefälschten Unterschrift benutzen und Geld vom Konto klauen. Der Notruf bei der Bank ist also nur der erste Schritt.

Mit Kuno ungewollte Abbuchungen blockieren

Im zweiten Schritt kommt „Kuno“ zum Einsatz. „Kuno“ ist die Abkürzung für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Es handelt sich hierbei um einen weiteren Sperrdienst, bei dem die EC-Karte auch für die Zahlung ohne PIN gesperrt wird. „Kuno“ wurde von Handelsunternehmen und der Polizei entwickelt und ist ein freiwilliges Projekt.

Wichtig: Kreditkarten-Anbieter nehmen nicht an der Initiative teil – die Kreditkarte kann also nur über den allgemeinen Notruf gesperrt werden. Man sollte sich individuell beim Kreditkarteninstitut über die Maßnahmen informieren und das Konto weiterhin im Blick behalten.

So funktioniert „Kuno“ für EC-Karten:

  1. Die Sperrung durch „Kuno“ erfolgt nur vor Ort, in einer Polizei-Stelle. Die Polizei nimmt die Meldung des Diebstahls oder des Verlustes der Karte auf.
  2. Man kann die Beamten nach dem „Kuno“-Sperrdienst fragen. Dafür muss man seine Kontonummer und Bankleitzahl parat haben. Erst dann wird die Kuno-Meldung gestartet und der Handel informiert. Bei den Händlern kann die EC-Karte dann nicht mehr benutzt werden.
  3. Man erhält ein Merkblatt und eine Bestätigungsnummer. Die braucht man später, um Anfragen online oder telefonisch zu erledigen.
  4. Wenn die gesperrte Karte gar nicht mehr auftaucht und man eine neue Karte von der Bank erhalten hat, sollte man die neue Kartennummer bei „Kuno“ melden. So wird die verschwundene Karte bleibend deaktiviert. Das geht auf der offiziellen Website der Initative.
  5. Trotzdem gilt laut „Kuno“, die Abbuchungen auf dem Konto aufmerksam mitzuverfolgen. Da nicht alle Händler an dem Projekt teilnehmen, gibt es keine Garantie für kompletten Schutz.
  6. Die Karte taucht wieder auf? Dann kann man sie bei der Polizei freigeben lassen.