Berlin. Die Reform der Grundsteuer verwirrt viele Eigentümer in Deutschland. Eine Befreiung ist möglich. Erfahren Sie, ob Sie in Frage kommen.

In Deutschland soll ab 2025 eine neue Grundsteuer gelten. Das derzeitige Modell wird seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 als nicht mehr rechtsgültig angesehen. Im Rahmen einer Steuerreform wurde eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen, für die Eigentümer in Deutschland eine zweite Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen: die sogenannte Feststellungserklärung.

Unterschiedliche Modelle zur Grundsteuer sorgen für Chaos

Zwar haben die Eigentümer bis Ende Januar 2023 Zeit. Dennoch sorgen die unterschiedlichen Modelle zur Erfassung der Grundsteuer für Verwirrung. Immer mehr Menschen fragen sich da, ob und gegebenenfalls wie sie sich von der Grundsteuer befreien lassen können. Einige Eigentümer können sich tatsächlich zu einem kleinen Kreis von Privilegierten zählen. Privateigentümer oder Unternehmen gehören allerdings nicht dazu.

Kleiner Kreis von Privilegierten ist von der Grundsteuer befreit

Die Reform sieht vor, dass bestimmte Rechtsträger, die Grundstücke für einen bestimmten Zweck nutzen, sich von einer Grundsteuer befreien lassen können. Das trifft in erster Linie auf Bund, Länder und Gemeinden, Berufskammern und Innungen, Industrie- und Handelskammern zu.

Auch eingetragene Vereine, Stiftungen, Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, Berufsverbände und -vertretungen oder Kassenärztliche Vereinigungen können sich von der Grundsteuer befreien lassen. Voraussetzung ist, dass die Grundstücke für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke genutzt werden.

Es gibt zudem andere Nutzungszwecke, die ein Grundstück für die Befreiung von der Grundsteuer in Frage kommen lassen. Truppenübungsplätze der Bundeswehr oder Kasernen etwa, Ausbildungsstätten der Polizei, Friedhöfe, Schulen, Krankenhäuser, Gebäude der öffentlichen Verwaltung oder Verkehrsflughäfen können von der Abgabe befreit werden. Die Befreiung gilt dann so lange, wie die Voraussetzung erfüllt sind. Wer also eine ehemalige Kirche kauft um sie in einen Nachtclub zu verwandeln, kommt um die Grundsteuer nicht herum.