Berlin. Ein großer Gewürz-Produzent ruft eine Charge Lorbeerblätter zurück. In dem Produkt wurden Stoffe gefunden, die krebserregend sind.

Getrocknete Lorbeerblätter mit dem Namen "Pran Dry Bay Leaf" sollten Verbraucher in Deutschland nicht mehr zum Kochen verwenden, sofern auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 18. November 2022 aufgedruckt ist. Im Produkt seien polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen – kurz (PAK) – nachgewiesen worden, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über das Meldeportal lebensmittelwarnung.de bereits am Freitag mit. Die Stoffe gelten Berichten von CHIP 365 zufolge als krebserregend.

Hersteller ruft Lorbeerblätter zurück: Bundesbehörde warnt vor krebserregenden Stoffen

Der Hersteller ruft deshalb alle 50-Gramm-Packungen mit MHD 18.11.2022 zurück. Verbraucher können die Lorbeerblätter in den Läden zurückgeben, in denen sie sie gekauft haben. Im Fall von Produktrückrufen wird dafür auch kein Kassenbeleg benötigt. Der Kaufbetrag wird in der Regel vom Händler erstattet. Vom Verzehr sollte in allen Fällen abgesehen werden – auch das Umweltbundesamt bestätigt, dass die nachgewiesenen PAK-Stoffe als krebserregend einzustufen sind. Alle wichtigen Infos zum Gewürz-Rückruf sind in der folgenden Tabelle noch einmal zusammengefasst:

NameLorbeerblätter "Pran Dry Bay Leaf"
HerstellerGlobal Foods Trading GmbH
MHD18.11.2022
Inhalt50 Gramm

Die Global Foods Trading GmbH selbst gibt keine Informationen zum Rückruf bekannt. Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit heißt es noch, dass das betroffene Gewürzt in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie in Rheinland-Pfalz verkauft worden ist. Der Hersteller hat seinen Sitz in Bangladesch.

Die betroffene Charge der getrockneten Lorbeerblätter der Global Foods Trading GmbH sollten Verbraucher nicht mehr verzehren.
Die betroffene Charge der getrockneten Lorbeerblätter der Global Foods Trading GmbH sollten Verbraucher nicht mehr verzehren. © lebensmittelwarnung.de

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.