Berlin. Bereits das zweite Mal wird Ostern von Corona bestimmt. Lesen Sie hier, welche Regeln in Ihrem Bundesland an den Feiertagen gelten.

  • In den Bundesländern gelten auch zu Ostern unterschiedliche Corona-Regeln
  • Während manche Regionen die Kontaktbeschränkungen lockern, wird an Orten mit hoher Sieben-Tage-Inzidenz auf Ausgangssperren gesetzt
  • Wir erklären, was zu Ostern in Ihrem Bundesland erlaubt ist – und was Sie an den Feiertagen nicht tun dürfen

Es ist bereits das zweite Osterfest in Corona-Zeiten - und wieder stellen sich zahlreiche Fragen: Können an den Feiertagen Gäste nach Hause eingeladen werden? Finden in den Kirchen Präsenzgottesdienste statt? Und wo herrschen Ausgangsbeschränkungen? Lesen Sie hier: Was Sie über Ausgangssperren wissen sollten

Auf dem Bund-Länder-Gipfel am 22. März war für die Feiertage eigentlich eine sogenannte Osterruhe beschlossen worden. Zwei Tage später wurde die Regelung jedoch gekippt, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte die strengen Maßnahmen zu Ostern wieder für aufgehoben. Statt bundesweit einheitlicher Regeln gibt es nun Feiertagsregeln für jedes Bundesland.

Corona-Regeln zu Ostern: Was gilt jetzt?

Endlich mal wieder die Großfamilie zusammentrommeln oder den halben Freundeskreis zum Brunch einladen? Daraus wird auch an Ostern 2021 nichts: Grundsätzlich sind private Treffen an Ostern nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten dabei als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Auch interessant: Ostern 2021 - Was wird da eigentlich gefeiert?

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen soll zudem die vereinbarte Notbremse greifen. Dann sollen die Möglichkeiten für private Treffen weiter eingeschränkt werden. Treffen eines Haushaltes sind dann nur noch mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt möglich. Diese Kontaktbeschränkung wurde bereits am 3. März von Bund und Ländern beschlossen, anschließend allerdings nicht von allen Ländern tatsächlich umgesetzt. Lesen Sie dazu: In diesen Bundesländern gibt es Ausgangssperren.

Ostern: Gottesdienste dürfen trotz Corona stattfinden

Gottesdienste dürfen in Deutschland über Ostern grundsätzlich stattfinden. Die Bundesregierung hat ihre Bitte an die Kirchen, Gottesdienste nicht stattfinden zu lassen, zurückgezogen. Es gelten die bekannten Regeln wie Einhalten von Mindestabstand und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Einige Bundesländer setzen allerdings trotz hoher Inzidenz sogar auf Lockerungen über die Feiertage. Diese Regeln für Ostern gelten in den einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Hier soll über Ostern auch bei einer Inzidenz über 100 keine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen erfolgen: Über die Feiertage bleibt also die Regel mit den fünf Personen aus zwei Haushalten bestehen, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Präsenzgottesdienste sind an den Feiertagen möglich.
  • Bayern: In Bayern sollen über Ostern die strengen Kontaktregeln gelten, die Notbremse greift: Steigt die Inzidenz in einem Kreis über 100, sind dort Treffen für einen Haushalt nur mit einer weiteren Person erlaubt. Im Freistaat gilt in dem Fall zudem ab 22 Uhr eine Ausgangssperre bis 5 Uhr des folgenden Tages. Gottesdienste sind grundsätzlich erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen. In manchen Gemeinden ist eine Anmeldung vor dem Besuch nötig.
  • Berlin: Über Ostern sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, plus Kinder unter 14 Jahren. Zwischen 21 und 5 Uhr ist der Aufenthalt draußen nur noch allein oder zu zweit erlaubt. Einkaufen wird – Feiertage ausgenommen – über Ostern möglich sein. Dazu ist ein tagesaktueller Coronatest nötig, allerdings nicht in Geschäften des täglichen Bedarfs. Seit 31. März gilt hier zudem die FFP2-Maskenpflicht. Gottesdienste dürfen an den Feiertagen stattfinden.
  • Brandenburg: Auch in Brandenburg sind Treffen über Ostern von fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht gegen dazu. Von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern soll eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr in den Kreisen und kreisfreien Städten gelten, deren Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Gottesdienste dürfen stattfinden, es gelten Auflagen.
  • Bremen: Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Hansestadt aktuell über 100, der Senat hat die Notbremse gezogen. In der Hansestadt dürfen sich aktuell maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten in der Öffentlichkeit oder der eigenen Wohnung treffen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. In Bremerhaven darf sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person treffen, zudem gilt dort eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
  • Hamburg: In Hamburg ist eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages beschlossen. Ansonsten gilt an der Elbe, was Bund und Länder für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 beschlossen haben: Treffen sind mit maximal einer Person aus einem weiteren Haushalt erlaubt, Kinder bis 14 ausgenommen. Gottesdienste werden stattfinden.
  • Hessen: Über Ostern sind grundsätzlich Treffen mit maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt erlaubt, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. In einigen Gemeinden gelten zudem Ausgangssperren. Von 21 bis 5 Uhr darf das Haus dann nur aus triftigem Grund verlassen werden. Osterbesuch sollte sich zeitig auf den Heimweg machen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 gelten Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 21 und 6 Uhr darf das Haus nur aus triftigem Grund verlassen werden. Die geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Zwei Haushalte mit insgesamt fünf Personen dürfen sich treffen. Gottesdienste werden stattfinden.
  • Niedersachsen: Ab einer Inzidenz über 100 darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. In Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 darf sich ein Haushalt aus beliebig vielen Personen mit zwei weiteren Personen treffen. Liegt die Inzidenz unter 35, dürfen sich maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen. Kinder bis 14 zählen dabei nicht. Ab einer Inzidenz von 150 ist eine örtliche Ausgangsbeschränkung vorgesehen. Gottesdienste können stattfinden. In einigen Kreisen gelten nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr, so etwa in der Region Hannover.
  • Nordrhein-Westfalen: In NRW gelten höchst unterschiedliche regionale Regeln. Grundsätzlich gilt zwar die Notbremse überall dort, wo die Inzidenz über 100 liegt. Über das Osterwochenende werden die Kontaktbeschränkungen aber auch in Regionen mit hoher Corona-Inzidenz gelockert. Von Gründonnerstag bis Ostermontag dürfen sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, heißt es in der Corona-Schutzverordnung. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Gottesdienste dürfen stattfinden.
  • Rheinland-Pfalz: Auch hier sind grundsätzlich Treffen von zwei Hausständen mit insgesamt fünf Personen weiterhin erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht. Liegt die Inzidenz über 100, gelten die Bestimmungen der Notbremse: maximal ein Haushalt mit einer weiteren Person.Gottesdienste sind erlaubt.
  • Saarland: Erlaubt sind Treffen von insgesamt fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Gottesdienste dürfen stattfinden.
  • Sachsen: In einigen Kreisen des Freistaats liegt die Inzidenz über 100 – hier gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind für Angehörige eines Hausstandes mit einer weiteren Person gestattet. Ansonsten gelten die bisher üblichen Beschränkungen. Zwei Hausstände und maximal fünf Personen dürfen sich treffen. Kinder unter 15 werden nicht mitgezählt. Gottesdienste können stattfinden.
  • Sachsen-Anhalt: Für die Feiertage gelten die Kontaktregeln wie bisher. In Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sind Treffen mit bis zu fünf Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, erlaubt. Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, darf nur ein Gast zu Besuch kommen.
  • Schleswig-Holstein: Treffen sind grundsätzlich von fünf Personen aus zwei Haushalten gestattet, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht gegen das Limit. Bei einer Inzidenz über 100 darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Gottesdienste dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 50 Personen stattfinden, im Freien mit bis zu 100.
  • Thüringen: Trotz seiner bundesweit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz will Thüringen an Ostern die bisher strengen Kontaktbeschränkungen kurzzeitig etwas lockern. In der Zeit von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sollen sich zwei Haushalte und maximal fünf Personen treffen dürfen.

Ostern 2021: Lassen sich Reisen planen?

Angesichts steigender Infektionszahlen fällt der Osterurlaub in diesem Jahr für die meisten Menschen aus. Bund und Länder fordern die Bevölkerung weiterhin dazu auf, "auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten - auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage". Hotels haben geschlossen, auch der Besuch einer Ferienwohnung ist nicht gestattet.

Zudem wurde im Beschluss vom 22. März darauf hingewiesen, dass bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist und dass eine zehntägige Quarantänepflicht besteht, die erst nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis beendet werden kann. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten soll eine Quarantänepflicht von 14 Tagen eingehalten werden - ohne Möglichkeit des Freitestens.

Seit 30. März sind Einreisen nach Deutschland per Flugzeug außerdem nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich.

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    Kann ich Ostern trotz Corona-Krise in ein anderes Bundesland fahren?

    Ja, das ist laut den aktuellen Corona-Maßnahmen theoretisch möglich. Die Bundesregierung rief die Menschen in Deutschland jedoch dazu auf, von allen nicht zwingend notwendigen beruflichen wie privaten Reisen abzusehen - auch im Inland.

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    Kann ich an Ostern in den Gottesdienst gehen?

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    Ostern 2021: Kommt nach den Feiertagen ein Anstieg der Corona-Zahlen?

    Expertinnen und Experten haben bereits vor Wochen vor einem Anstieg der Infektionszahlen über Ostern gewarnt. Die Lage ist anders als an Weihnachten, denn inzwischen geht das Gros der Corona-Fälle in Deutschland auf die zuerst in Großbritannien nachgewiesene Mutante B.1.1.7 zurück. Diese gilt als deutlich ansteckender als das ursprüngliche Virus. Zudem verursacht sie schwerere Krankheitsverläufe - auch bei jüngeren Menschen. Auch interessant: Tausende Menschen unterzeichneten eine Petition für einen harten Corona-Lockdown.

    Die Bundeskanzlerin rief am Donnerstag in einer Videobotschaft zu einem Osterfest "im kleinen Kreis, mit sehr reduzierten Kontakten" auf. "Mit unserem Verhalten können wir das starke Wachstum der Infektionszahlen wieder bremsen, stoppen und dann umkehren. Auch darum geht es an Ostern in diesem Jahr", betonte Merkel.

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    (mit dpa)