Berlin. Für Montag haben die Gewerkschaften Verdi und EVG große Warnstreiks angekündigt. Was gilt für Fahrgäste, wenn der ÖPNV lahmgelegt ist?

Wer auf Bahn und Bus angewiesen ist, um zur Arbeit oder in die Schule zu gelangen, kennt es: Wenn der öffentliche Nahverkehr streikt, steht oftmals alles still. Auch für den kommenden Montag haben die Gewerkschaften Verdi und EVG bundesweite Warnstreiks angekündigt. Betroffen sind neben dem ÖPNV auch der Fernverkehr, ein Teil der Flughäfen und die Autobahngesellschaft.

Für die Fahrgäste bedeutet das, dass auf Fahrrad, Auto oder andere Beförderungsmittel ausgewichen werden muss. Denn: Zur Arbeit erscheinen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Streik. Auch für Schulkinder gibt es keine Ausnahmen. Doch welche Rechte und Pflichten haben Fahrgäste bei Streiks?

Streiks im ÖPNV: Kein Anspruch auf Entschädigung

Anders als bei Streiks der Deutschen Bahn, bei denen Fahrgäste einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Menschen, die von Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Nahverkehr betroffenen sind, nicht auf einen Ausgleich hoffen:

  • Es besteht weder ein Anspruch auf Beförderung noch auf eine Erstattung des Fahrpreises.
  • Auch die teilweise existierenden "Mobilitätsgarantien" einzelner Verkehrsunternehmen gelten bei Streiks laut Verbraucherzentrale nicht.
  • Wer aufgrund des Streiks mit dem Taxi fährt, hat ebenfalls keinen Anspruch auf eine Erstattung der Auslagen.

Vor Streik im ÖPNV: Verdi fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Der Weg zur Arbeit liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden. Pünktlich erscheinen müssen auch alle, die vom Streik betroffen sind. Wer deswegen zu spät kommt, ist dazu verpflichtet die gesamte Arbeitszeit nachzuholen. (csr)