Berlin (dpa/tmn). Eine Rechnung kürzen, nur weil man zeitnah zahlt? Das geht - wenn ein Skonto vereinbart ist. Gerade im Baugewerbe ist das üblich. Für Bauherren kann es sich deswegen lohnen, danach zu fragen.

Beim Hausbau kommt es oft auf jeden Euro an. Darum kann es sich lohnen, bei Rechnungen genau hinzuschauen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn im Baugewerbe seien sogenannte Skontovereinbarungen durchaus üblich. Wer also innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt, kann die Rechnungssumme so um bis zu fünf Prozent reduzieren.

Doch nicht jeder Vertrag sieht Skonti vor. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich darum rechtzeitig etwa beim Sanitärinstallateur oder Heizungsbauer über diese Möglichkeit erkundigen. Eine Skontovereinbarung sollte dabei eindeutig sein. „Das heißt, es muss genau festgelegt werden, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto abgezogen werden kann“, heißt es vom VPB.

Was man unbedingt beachten sollte: Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Gewährung des Skontos der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma, nicht der Zeitpunkt der Zahlung. Je nach Finanzinstitut können zwischen diesen beiden Zeitpunkten bis zu drei Tagen liegen. Auftraggeber sollten das einkalkulieren.