München. Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. So ist es bislang im Mietrecht, die Regel soll ab dem 23. Dezember aber auch beim Kauf vom Immobilien gelten. Was heißt das konkret?

Die Wohnungssuche kostet Nerven. Wer sich das ersparen möchte, kann einen Makler damit beauftragen die passende Bleibe zu finden. Bisher musste derjenige, den den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen. Doch ab dem 23. Dezember ändert sich das.

Ab dann gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Das teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen.

Neu ist auch: Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform – eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Und eine Provision wird erst dann fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

© dpa-infocom, dpa:201123-99-434643/2