Gera. Wie das Landgericht Gera im Verfahren wegen schweren Raubes in der Pößnecker Drogenszene entscheidet.

Zwei Männer aus Pößneck waren wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht Gera angeklagt. Sie sollen in einer Gartenhütte einen Drogenabhängigen ausgeraubt haben. Doch die Beweislage war äußerst dürftig, wie sich bei der Verhandlung herausstellte.

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte den beiden Männern vorgeworfen, das vermeintliche Opfer am 3. August 2019 in die Hütte bestellt zu haben. Jener junge Mann sollte sich an den Tisch setzen. Der heute 25-jährige Angeklagte habe mit dem Knüppel auf den Geschädigten eingeschlagen, anschließend sollen die beiden Angeklagten zwei 20-Euro-Scheine aus dessen Hosentasche entwendet haben. So hieß es in der Anklageschrift.

Angeklagter erlitt schwerste Verletzungen

Beide Angeklagten bestreiten die Tat. Im Prozess stellte sich zunächst heraus, dass nicht das Opfer, sondern der 25-jährige Angeklagte schwerste Verletzungen nach einem Messerstich davongetragen hat. „Der Darm ist aus der Wunde rausgekommen“, berichtete eine Krankenschwester aus der Nachbarschaft, die Erste Hilfe leistete.

Das vermeintliche Opfer hingegen sagte: „Ich hatte Todesangst.“ Nach dem Übergriff auf ihn sei er geflüchtet und habe sich bei einem Baumarkt versteckt. Allerdings fielen dem Gericht in den Aussagen des jungen Mannes Widersprüche auf. Deshalb deutete sich an, dass die gesammelten Fakten nicht zu einer Verurteilung ausreichen.

So bewertet das Gericht den Fall

Gegen den 39 Jahre alten Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft deshalb die Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf andere bereits gegen ihn verhängte Strafen. Gegen den jüngeren sollte das Gericht die Strafe gegen Zahlung einer Geldauflage und die Erbringung von Arbeitsleistungen einstellen. Dem folgte die dritte Strafkammer unter Vorsitz von Christina Lichius. Demnach soll der 25-Jährige 20 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen und 600 Euro an die Staatskasse zahlen. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.

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