Erfurt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich das Trio in mehreren Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig gemacht hat.

In einem Prozess um die Einschleusung von Ausländern sind drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein Angeklagter erhielt bei der Urteilsverkündung am Freitag am Landgericht Erfurt eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Eine Angeklagte wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Auch der dritte Angeklagte erhielt eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Angeklagten waren zu Prozessbeginn 61, 42 und 38 Jahre alt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich das Trio in mehreren Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig gemacht hat. So sollen sie über eine in Ilmenau ansässige Firma Arbeitnehmer etwa aus der Ukraine rekrutiert, an hiesige Firmen vermittelt und auch in Thüringen untergebracht haben. Dafür sollen sie teils Provisionszahlungen erhalten haben. Die angeworbenen Arbeitskräfte hätten nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügt und seien unter Angabe falscher Personalien nach Deutschland gekommen. Konkret ging es dabei um elf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Gericht berücksichtigte zu Gunsten der angeklagten Frau, dass diese ein Geständnis abgelegt hatte. Auch die beiden Männer hatten sich teilweise geständig eingelassen. Schwer wog dagegen laut Gericht unter anderem der hohe Organisationsgrad des Trios, das arbeitsteilig vorging.

Eine Zeugin im Prozess sei dermaßen bedroht worden, dass sie nach Angaben des Vorsitzenden Richters Angst hatte, vor Gericht auszusagen. Das sei aufs Schwerste zu missbilligen, so der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Tag vor der Urteilsverkündung Haftstrafen für einen der angeklagten Männer und für die angeklagte Frau von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Für den zweiten angeklagten Mann plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Verteidiger hatten für alle drei Angeklagten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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