Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können sich lohnen. Denn damit kann man nicht nur Lücken im Versicherungsverlauf schließen, sondern auch die Rente erhöhen. Was Versicherte wissen müssen.

Berlin (da/tmn) - Wer noch rückwirkend für das Jahr 2020 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, sollte dies bald tun. Denn die Frist hierfür läuft am 31. März ab, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Durch die Zahlung können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöhen die Beiträge die spätere Rente.

Insbesondere Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist nicht versäumen.

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2020 kann die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1283,40 Euro gewählt werden. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Werden freiwillige Beiträge per Überweisung gezahlt, ist neben der Versicherungsnummer der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.

Freiwillige Beiträge können alle in Deutschland lebenden Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.

Service:

Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800-1000-4800.

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