Berlin. Mit dem Segen der EU-Kommission darf die deutsche Regierung staatliche Beihilfen bei Gutscheinen für stornierte Reisen zahlen. Aber bei welchen Reise-Annulierungen betrifft das?

Die Garantie des Bundes für Reisegutscheine bei Stornierungen wegen Corona hat die Genehmigung aus Brüssel. Die EU-Kommission billigte die staatlichen Beihilfen in Höhe von 840 Millionen Euro am Freitag.

Die Regelung soll die Gutscheine als Alternative zur Erstattung der Reisekosten attraktiver machen und so der Reisebranche helfen. Trotzdem haben Kunden das Recht auf Entschädigung, wenn ihnen das lieber ist.

Die Bundesregierung hatte - wie andere EU-Staaten - zunächst erwogen, Gutscheine zur Pflicht zu machen. Denn die Reisebranche fürchtet milliardenschwere Rückerstattungen für Urlaube, die wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt werden mussten. Doch die EU-Kommission erhob Einwände. Deshalb entschloss sich die Bundesregierung zu der Garantie. So müssen die Kunden nicht fürchten, dass sie bei einer Pleite des Veranstalters auf wertlosen Gutscheinen sitzen bleiben.

Die jetzt von der EU-Kommission genehmigte deutsche Regelung bezieht sich auf Gutscheine für annullierte Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden. Nach Angaben der Brüsseler Behörde hatten diese - Stand Ende April - einen Wert von sechs Milliarden Euro. Da für einen Großteil der stornierten Buchungen bereits der Preis erstattet oder eine Ersatzbuchung angeboten worden sei, gehe es Schätzungen zufolge noch um abgesicherte Gutscheine im Wert von 1,5 Milliarden Euro.

Mit der Regelung werde der deutsche Staat dafür sorgen, dass Empfänger die Gutscheine entweder bis 31. Dezember 2021 nutzen oder dann den vollständigen für die Reise gezahlten Betrag zurückbekommen könnten. Das sei im Sinne der Empfehlung der Kommission von Mitte Mai, Gutscheinlösungen attraktiv zu machen. Die Regelung sei notwendig, angemessen und verhältnismäßig und somit genehmigt worden, betonte die Behörde weiter.

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