Berlin. Ein Feuer kann erheblichen Schaden anrichten. Manche Schäden sind so groß, dass Mehrfamilienhäuser wieder komplett neu aufgebaut werden müssen. Für die alten Mieter kann das unerwartete Folgen haben.

Wird eine Wohnung durch einen Brand zerstört, beendet das unter Umständen auch das Mietverhältnis. Denn einem Vermieter ist nicht ohne weiteres zuzumuten, eine vollständig zerstörte Mietsache wieder aufzubauen, befand das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 189/18). Das sei nur bei einer erheblichen Beschädigung der Fall.

Durch die Zerstörung kann der Vermieter vielmehr frei werden von seiner Pflicht zur Überlassung der Wohnung, wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 21/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Für den Mieter entfällt gleichzeitig auch die Pflicht Miete zu zahlen.

In dem verhandelten Fall war die Wohnung im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses in Folge eines Dachstuhlbrandes unbewohnbar. Sämtliche nichttragenden Wände im Haus mit Ausnahme der Außenwände und Teile der Decken mussten nach dem Brand entfernt werden. Das Haus wurde dann saniert und Wohnungen mit einem anderen Grundriss wieder aufgebaut und an Dritte vermietet. Die ehemaligen Mieter klagten auf Fortbestand des Mietverhältnisses.

Ohne Erfolg: Das Mietverhältnis sei durch den Brand beendet worden, ohne dass es dafür einer besonderen Kündigung bedürfe, entschieden die Richter. Denn die Leistung sei in diesem Fall wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Daher treffe den Vermieter auch keine Pflicht zum Wideraufbau, denn er sei von seiner Pflicht der Gebrauchsüberlassung frei. Maßgeblich für die Bewertung ist die Frage, ob die Beschädigung der Mietsache wirtschaftlich einer vollständigen Zerstörung gleichkomme, was hier der Fall sei.

© dpa-infocom, dpa:201120-99-403391/2