Düsseldorf. Wisch, klick, gekauft! Dank Internet war weltweites einkaufen nie einfacher. Die Kehrseite der Medaille: Bei Reklamation oder Umtausch kann es haken. Besonders wenn der Händler weit entfernt sitzt.

Dank Internet ist shoppen denkbar einfach. Nur wenige Klicks und schon ist die gewünschte Ware bestellt. Der Haken: Nicht immer ist klar, wo der Händler eigentlich seinen Sitz hat. Das kann bei Reklamationen zu einem Problem werden.

"Wichtig ist es, sich schon vor dem Kauf darüber zu informieren, mit wem ich da eigentlich einen Vertrag mache", sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Interview mit dem dpa-Themendienst. "Dazu genügt ein Blick in das Impressum."

Frage: Welche Regeln gelten für den Umtausch bei Online-Käufen?

Georg Tryba: Ein Recht auf Umtausch hat man bei Online-Käufen nicht. Das gibt es nur im stationären Handel und auch nur auf Kulanzbasis. Wer etwas im Internet bestellt, hat allerdings ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ich kann gekaufte Waren innerhalb dieser Zeit ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

Der Hintergrund: Auch beim Online-Shopping sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, die Waren auszuprobieren. Von dem Widerrufsrecht ausgenommen sind aber maßgeschneiderte Waren oder Hygieneartikel.

Und natürlich können defekte Waren reklamiert werden. Das Gewährleistungsrecht gilt zwei Jahre ab Kauf. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler beweisen, dass die Ware bei Übergabe fehlerfrei war, danach kann der Händler die Beweispflicht auf den Käufer abwälzen.

Frage: Gelten diese Rechte auch bei Käufen im Ausland?

Georg Tryba: Ja. Wenn ein Händler in Deutschland Waren anbietet, muss er sich an diese rechtlichen Vorgaben halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer aus Frankreich oder Hong Kong kommt. Eine Untersuchung von ausländischen Shops hat aber gezeigt, dass nicht alle Händler das auch gleichermaßen tun.

Wenn etwas mit dem Kauf nicht stimmt, kann das schnell zum Abenteuer werden. Zum Beispiel, wenn ich versuche einen Händler im Ausland zu kontaktieren. Auch die Rücksendekosten können in die Höhe schnellen, wenn die Waren zum Beispiel nach China geschickt werden müssen.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich niemanden erreichen kann?

Georg Tryba: Das kommt auf den Einzelfall an. Wer über sogenannte Market Places wie Amazon kauft, ist mitunter zusätzlich geschützt. Denn Amazon zum Beispiel bietet eine A bis Z-Garantie an, die bei Problemen helfen kann.

Auch der Käuferschutz von Zahlungsdienstleistern wie Paypal kann helfen, weil man im Zweifel zumindest sein Geld zurück bekommen kann, wenn kein Paket kommt. Wer mit Lastschrift bezahlt hat, kann diese ebenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückbuchen. Wenn das alles nicht hilft, muss man vor Gericht ziehen. Ob sich eine Klage im Land des Händlers lohnt, muss man aber gut abwägen.

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