Bremen. Mit 18 Jahren werden Kinder volljährig. Das hat Folgen. Zum Beispiel beim Girokonto. Denn dafür fallen jetzt möglicherweise Gebühren an - und der Nachwuchs kann Kreditkarten nutzen.

Kinder bekommen oft schon weit vor ihrer Volljährigkeit ein eigenes Konto. Solche Konten werden in der Regel von den Geldinstituten kostenlos angeboten. Doch was passiert nach dem 18. Geburtstag?

Die gute Nachricht: Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr und im Wehrdienst bleibt das Girokonto meist weiterhin gratis, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen . Das gilt in der Regel auch für die Karte zum Konto.

Sinnvoll ist es trotzdem, einmal die Bedingungen für das Girokonto zu überprüfen. Der Grund: Mitunter verlangen Banken oder Sparkassen ab einem bestimmten Alter einen Nachweis über eine Ausbildung, zum Beispiel eine Immatrikulationsbescheinigung.

Ab dem 18. Lebensjahr steht den jungen Kontoinhabern außerdem das Online-Banking in der Regel vollumfänglich zur Verfügung. Das heißt: Jetzt können zum Beispiel auch Überweisungen getätigt werden. Das ist deshalb gut, weil Überweisungen auf Papier oft teuer sind. Auch können in der Regel Daueraufträge eingerichtet und Einzugsermächtigungen erteilt werden.

Eine weitere wichtige Änderung: Nach dem 18. Geburtstag können junge Erwachsene eine sogenannte Charge-Kreditkarte bekommen, die mit einem gewissen Kreditrahmen ausgestattet ist. Je nach Bank werden dafür jedoch unterschiedliche Gebühren berechnet. Bis zum 18. Geburtstag gibt es nur eine Prepaid- Kreditkarte, die aufgeladen werden kann.

Viele Banken bieten für Volljährige aber alternativ auch weiterhin die Möglichkeit, eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte zu nutzen, auf die aktiv Guthaben geladen werden muss.

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