Berlin. Teure Vergesslichkeit: Wer seine Rundfunkgebühren nicht pünktlich bezahlt, muss mit Verzugszinsen rechnen. An die Überweisung werden Haushalte in Zukunft nur noch einmal pro Jahr erinnert.

Alle drei Monate ist es wieder so weit: Der Rundfunkbeitrag wird fällig. Zu überweisen sind dann 55,08 Euro je Haushalt an den Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale). Damit Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht vergessen, hat der Beitragsservice bislang rechtzeitig an die Zahlung erinnert. Ab sofort gibt es die Zahlungserinnerung nur noch einmal pro Jahr, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit.

Ab sofort erhalten Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise zahlen, nur noch einmalig eine solche Zahlungsaufforderung, teilt der Beitragsservice mit. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten erst dann wieder eine Mitteilung, wenn etwa die Beitragshöhe in der Zukunft angepasst werden würde. Beitragszahlenden, die den Rundfunkbeitrag halbjährlich oder jährlich entrichten, wird weiterhin zu den jeweils fälligen Terminen eine Zahlungsaufforderung zugestellt.

Am Zahlungsintervall ändert sich nichts. Haushalte sind weiterhin aufgerufen, fristgerecht zu bezahlen. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, Säumniszuschläge aufgebrummt zu bekommen, warnt die Verbraucherzentrale Berlin. Ein Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber acht Euro, sind dann zusätzlich fällig. Wer die Zahlung weiterhin aufschiebt, muss mit weiteren kostenpflichtigen Mahnmaßnahmen rechnen, teilt der Beitragsservice mit.

Die Verbraucherschützer raten daher, dem Beitragsservice ein Sepa-Mandat zu erteilen. So werden die Rundfunkbeiträge automatisch zur jeweiligen Fälligkeit vom Konto abgebucht. Wer am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, kann seine Daten in einem Online-Formular hinterlegen.

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