Berlin. Umzugspauschale, höhere Mindest(Löhne), neue Regeln: Zum 1. April fallen alte Auflagen weg und Änderungen stehen an. Ein Überblick.
Alles Neue bringt der Mai, heißt es. In der Natur stimmt das, in der Politik nicht unbedingt – der 1. April ist ein gängiger Starttermin zu Beginn eines Quartals. Ein Überblick.
Corona-Beschränkungen fallen vielerorts
Nach dem 2. April können die Landesparlamente nur noch dann Corona-Beschränkungen beschließen, wenn sie für regionale Hotspots eine kritische Lage feststellen. Lesen Sie dazu: Corona-Regeln: Diese Maßnahmen sollen für Hotspots gelten
Schulferien zu Ostern
Millionen Schulkinder freuen sich auf die Osterferien. Los geht es schon am 4. April im Norden, in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Schlusslicht ist – ab dem 15. – Sachsen. Die Deutsche Bahn kündigte an, angesichts der hohen Nachfrage über die Feiertage erneut Sonderzüge auf den stark nachgefragten Strecken einzusetzen. Auch interessant: Ostern 2022: Alle Termine, Ferien und Feiertage im Überblick
„Wir haben eine erheblich stärkere Nachfrage als im letzten Jahr zu dieser Zeit“, teilte der Chef des Fernverkehrs, Michael Peterson, am Dienstag mit.
Mehr Geld: Mindestlohn und Löhne steigen
Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2022 die Entgelte um 1,8 Prozent, in der Bauwirtschaft um 2,2 Prozent (Ost: 2,8 Prozent). Der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit beträgt ab 1. April 10,88 statt 10,45 Euro. Bei der Pflege bekommen Hilfskräfte pro Stunde 55 Cent (12,55 Euro), qualifizierte Hilfskräfte 70 Cent (13,20 Euro) und Fachkräfte 40 Cent mehr (15,40 Euro). Mindestens. Auch diese Sätze markieren den Mindestlohn.
Steuerrecht: Coronaprämie muss versteuert werden
Bis Ende März konnten Arbeitgeber ihre Angestellten pandemiebedingt steuerfrei mit je bis zu 1.500 Euro unterstützen. Ab April müssen Coronaprämien versteuert werden. Die Steuerpauschale bei berufsbedingten Umzügen steigt, für Singles von 870 auf 886 Euro, für Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder um zehn Euro auf je 590 Euro. Wohlgemerkt: Wenn der Arbeitgeber die Ausgaben nicht übernimmt. Ein Umzug gilt als beruflich bedingt, wenn Arbeitnehmende dadurch täglich eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit sparen. Auch der Freibetrag für die wegen eines solchen Umzuges eventuell anfallenden Nachhilfekosten wird angehoben, für das Kind von 1.160 auf 1.881 Euro.
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Sozialkassen: Schlechte Nachrichten für Kurzarbeiter
Arbeitnehmer in Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer die Sozialversicherung für ihre Ausfallstunden selbst zahlen. Während der Pandemie hatte die Agentur für Arbeit diese Kosten übernommen, zuletzt bis zu 50 Prozent, bis Ende 2021 sogar zu 100 Prozent.
Kinderzuschlag: Mehr Geld für arme Familien
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Das hängt von vielen Kostenfaktoren ab - und von der Vermögensprüfung. Bis zum 31. Dezember 2022 wird eine Regelung verlängert, die Anträge erleichtert: Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.
Einheitliche Kosten für Service- und Spielnummern
Für Rufnummern mit der Vorwahl 0137 hat die Bundesnetzagentur Preise festgelegt, die ab dem 1. April auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz gelten. Sie liegen zwischen 14 Cent und einem Euro pro Minute bzw. Anruf.
Darlehen
Immobiliendarlehen werden tendenziell teurer. Denn: Ab 1. April ist den Kreditgebern ein zusätzlicher Kapitalpuffer vorgeschrieben – als Vorsorge für mögliche Rückschläge.
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Dieser Artikel erschien zuerst auf waz.de.
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