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Urteil mit Bedeutung für Thüringer Awo-Skandal: Hohes Chefgehalt kostet Gemeinnützigkeit
München/Erfurt. Sind Geschäftsführergehälter unverhältnismäßig hoch, kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil gefällt, das von weitreichender Bedeutung für gemeinnützige Körperschaften ist.

Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes, bei einer Pressekonferenz.© dpa | Carsten Hoefer

