Freudenberg. Eine 12-Jährige ist in NRW getötet worden. Die mutmaßlichen Täterinnen sind nicht strafmündig. Was droht ihnen? Ein Experte klärt auf.

Es sind kaum fassbare Vorwürfe: Zwei Mädchen (12 und 13 Jahre alt) stehen im Verdacht, in Freudenberg bei Siegen (Nordrhein-Westfalen) ein gleichaltriges Mädchen getötet zu haben. Wenn erhebliche Straftaten von Kindern verübt werden, die in Deutschland juristisch als nicht strafmündig gelten, löst das immer wieder eine Debatte über Jugendschutz und seine Grenzen aus. Der Hagener Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte Klaus-Peter Kniffka klärt im Gespräch mit der Westfalenpost auf, was in solchen Fällen auf die Täter zukommen kann – und warum Jugendschutz so wichtig ist.

Strafmündig ist man in Deutschland ab einem Alter von 14. Was passiert mit Tätern, die jünger sind?

Ein niedrigeres Alter ist ein Strafverfolgungshindernis. Das bedeutet: das Ermittlungsverfahren ist zwingend sofort einzustellen, sobald feststeht, dass an einer Tat niemand anderes beteiligt war als Kinder unter 14 Jahren.

Das bedeutet, dass Straftaten keinerlei Folgen haben?

Aus strafrechtlicher Sicht ist das richtig, zivilrechtlich gelten allerdings schon wieder andere Regeln.

(fmg)