Berlin. Ein Urteil aus Bayern wird Verkehrssündern gefährlich: Das Vergehen von Falschparkern darf nun auch fotografisch dokumentiert werden.

Verkehrssünder aufgepasst: Autofahrer, die Zufahrten versperren, ein Halteverbot ignorieren oder Geh- und Fahrradwege zuparken, dürften ab sofort ein noch ein höheres Risiko eingehen, bestraft zu werden. Denn ihr Vergehen darf auch fotografisch dokumentiert werden. So zumindest lautet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern).

Die dortigen Richter haben entschieden, dass ein Bürger Falschparker fotografieren und die Fotos zusammen mit einer Anzeige an die Polizei schicken durfte. Nach Ansicht der Richter verstößt dies nicht gegen den Datenschutz (VG Ansbach, 2.11.2022, AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431). Die Deutsche Umwelthilfe sieht in der Entscheidung des mittelfränkischen Gerichts ein "Grundsatzurteil".

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Urteil gegen Falschparker: Datenschützer hatten Bürger gerügt

Der Prozess kam ins Rollen, weil das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) einen Münchner Bürger gerügt hatte, der eigenmächtig gegen Verkehrssünder vorgegangen war. Er hatte auf dem Weg zur Arbeit wiederholt Fotos von Autos gemacht, die ordnungswidrig geparkt waren, insbesondere auf Gehwegen und im absoluten Halteverbot.

Weil der Mann diese Bilder zusammen mit Anzeigen an die Polizei geschickt hatte, hatte er laut Gericht von den Datenschützern eine Verwarnung bekommen und für den Bescheid eine Gebühr von 100 Euro zahlen sollen. Begründung: Er habe mit der Weitergabe der Fotos, ohne dass eine Einwilligung der betroffenen Autobesitzerinnen und -besitzer vorgelegen habe, gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Dagegen legte der Bürger Klage ein.

Das Verwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Fotos eine "rechtmäßige Datenverarbeitung" darstellt. Diese ist laut der Datenschutzgrundverordnung gegeben, wenn die Weitergabe von Bildern erforderlich ist, um "berechtigte Interessen" des Bürgers oder von Dritten zu wahren.

Das Zuparken von Rad- und Gehwegen ist ein ständiges Ärgernis und sehr gefährlich.
Das Zuparken von Rad- und Gehwegen ist ein ständiges Ärgernis und sehr gefährlich. © picture alliance / Daniel Kubirski

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Fotos von Falschparkern erleichtern Nachweis einer Ordnungswidrigkeit

Für das beklagte Landesamt für Datenschutzaufsicht waren diese "berechtigen Interessen" nicht gegeben. Nach Ansicht der Datenschützer reicht für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit die Angabe des Kfz-Kennzeichens samt Tatort und Tatzeit aus. Die Datenschützer kritisierten auch, dass mit den Fotos oft Daten erhoben würden, die über den reinen Parkvorgang hinausgingen.

Der Kläger führte vor Gericht dagegen an, dass ohne fotografischen Beleg im Zweifel Aussage gegen Aussage stehe. Er verwies auf Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum Beweis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos vereinfacht.

Das Verwaltungsgericht Ansbach gab der Klage am Donnerstag statt. Damit bekam der Bürger Recht. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.

Falschparker in der Kritik: Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente Maßnahmen

Der Bürger, der die Fotos angefertigt hatte, wurde bei seiner Klage von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband sah die Rüge des Bürgers, der sich für sichere Geh- und Radwege einsetze, als "Schikane" und "Gängelei von engagierten Bürgerinnen und Bürgern".

"Wenn ich eine Behinderung durch Falschparker melde, ist es selbstverständlich, dass ich meine Anschuldigung mit einem Foto belege", erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind."

Die DUH fordert, dass die Behörden widerrechtlich parkende Autos auf Geh- und Radwegen konsequent abschleppen und das vorgeschriebene Bußgeld verhängen, und zwar bundesweit.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.