Apolda. Derzeit läuft die Abstimmung dazu mit dem zuständigen Straßenbauamt

Die sogenannte Fußgänger-Bedarfs-Ampel an der Adolf-Aber-Straße ist seit geraumer Zeit außer Betrieb. Dieses nicht etwa, weil sie defekt ist, sondern weil sie abgeschaltet wurde. Aber warum das denn?

Für die Zeit der Landesgartenschau im Jahre 2017 gab es für diese Licht-Signal-Anlage gegenüber des damaligen Haupteingangs zur Herressener Promenade eine Sondergenehmigung. Diese hatte das Straßenbauamt Mittelthüringen erteilt, das für die Landstraße – eine solche ist die Adolf-Aber-Straße nämlich – zuständig ist.

Auf Nachfrage unserer Zeitung sagte Apoldas Bauchef Stefan Städtler jetzt, dass die Verwaltung momentan im Kontakt mit dem Amt stünde, eine dauerhafte Nutzung der Bedarfsampel beantragt worden sei. Eine Entscheidung sei indes noch nicht getroffen worden.

Fakt ist, dass diese Fußgängerampel nicht mit der Ampel­anlage an der Kreuzung Alexanderstraße/Reuschelstraße synchronisiert ist. Das sei von Beginn an wegen des zu hohen Aufwandes und damit einher­gehender Kosten ausgeschlossen worden. Es werde aber zumindest eine gewisse zeitliche Anpassung geben, um den Verkehrsfluss so effizient wie möglich zu gestalten.

Dass die Wiederinbetriebnahme klappen wird, davon ist man in der Stadtverwaltung überzeugt. Man müsste eben das Okay des Amtes abwarten.

Sinn macht diese Ampel aus Sicht von Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand allemal. So seien dort die Borde abgesenkt, gebe es auch ein akustisches Signal und taktile Elemente im Boden, etwa für Sehbehinderte. Die Ampel heißt Bedarfsampel, weil der Taster bedient werden muss, damit sie in Gang kommt, was im Fachjargon Dunkelschaltung genannt wird.

Den jüngsten Vermutungen einiger Bürger, diese Bedarfs­ampel werde demontiert, widersprach das Stadtoberhaupt. Davon sei niemals die Rede gewesen. Allein der Aufwand, mit dem die Lichtsignalanlage dort seinerzeit gebaut worden sei, würde das keineswegs rechtfertigen, so Eisenbrand.