Berlin . Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, muss häufig sparen. Eine Möglichkeit: die Befreiung von Rundfunkgebühren. Was muss man beachten?

Zum 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt. Wer erstmals diese Sozialleistung bezieht und bislang Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich diese Kosten sparen, immerhin 18,36 Euro im Monat. Sie oder er kann sich befreien lassen. Wir erklären, was man dabei beachten muss. Lesen Sie auch: Rundfunkbeitrag: So sollen Nicht-Zahlende überführt werden

Auch Menschen, die Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, brauchen eigentlich keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Bloß: Sie können selbst die Initiative ergreifen und eine Befreiung schriftlich beantragen – übrigens sogar bis zu drei Jahre rückwirkend.

Bürgergeld und Rundfunkgebühren: Befreiung nur auf eigene Initiative und Antragstellung

Dis bisherigen Hartz-IV-Empfänger wissen das zumeist. Bestehende Befreiungen bleiben in der Grundsicherung gültig. Die Betroffenen müssen sich laut Beitragsservice von ZDF, ARD und Deutschlandradio um nichts kümmern. Die Umstellung erfolge automatisch. Es sei auch nicht nötig, dem Beitragsservice Änderungsbescheide zuzusenden, mit denen über den Wechsel zum Bürgergeld informiert werde.

Neue Anträge müssen erst gestellt werden, wenn eine Befreiung ausläuft. Alle Informationen zur Befreiung führt der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de auf, darunter das Antragsformular. Wichtig: der erforderliche Nachweis. Das könnte Sie auch interessieren: Bürgergeld: So hoch darf die Miete von Empfängern sein

Bürgergeld: Mit diesem Online-Rechner Anspruch prüfen

Beim Antrag muss angegeben werden, warum man sich von der Beitragszahlung befreien lassen möchte. Wird der Antrag bewilligt, gilt die Befreiung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Keine Chance auf die Gebührenbefreiung hat hingegen, wer Arbeitslosengeld I (ALG I), Wohngeld oder Übergangsgeld bezieht. (fmg)