Berlin. . Der Staatsrechtler Alexander Thiele hält bei einer Impfpflicht gegen Corona auch Zwangsimpfungen oder Freiheitsstrafen für möglich.

Der Göttinger Staatsrechtler Alexander Thiele hält zur Umsetzung einer möglichen allgemeinen Corona-Impfpflicht auch einen Zwang zur Impfung für denkbar. „Die Möglichkeiten gehen los bei einem Ordnungsgeld, aber auch Freiheitsstrafen oder die Zwangsimpfung sind möglich“, sagte Thiele unserer Redaktion. Es sei nicht das Ziel einer allgemeinen Impfpflicht, dass reiche Menschen sich aus dem Zwang herauskaufen könnten. „Der Staat ist nicht so wehrlos wie es klingt.“

Die Entscheidung, welche Konsequenzen eine Verweigerung der Impfung habe, sei eine politische, sagte der Jurist im Gespräch mit unserer Redaktion. Diese Debatte müsse im Parlament geführt werden. „Weil der Verlauf der vierten Welle von einer Impfpflicht nicht abhängt, haben wir auch die nötige Zeit, darüber nachzudenken und das zu debattieren.“

Corona-Impfpflicht müsste im Infektionsschutzgesetz geregelt werden

Geregelt werden müsse eine allgemeine Corona-Impfpflicht, wie sie seit kurzem in Deutschland von manchen Politikern gefordert wird, im Infektionsschutzgesetz. In der aktuellen Lage ist eine solche Pflicht nach Einschätzung von Thiele auch mit dem Grundgesetz vereinbar. „Eine Impfpflicht kann verhindern, dass wir als Gesellschaft jedes Jahr wieder in dieselbe Situation geraten“, sagte der Staatsrechtler.

„Davon ist das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit berührt, genauso wie die allgemeine Handlungsfreiheit, die Berufsfreiheit und andere Rechtsgüter.“ Der Staat habe auch die Verantwortung, dass das gesellschaftliche Leben in Freiheit durchgeführt werden kann. „Die Situation trägt aus meiner Sicht eine allgemeine Impfpflicht.“

Thiele ist Professor für Öffentliches Recht und Autor mehrerer Bücher zum Thema, zuletzt erschienen ist „Der konstituierte Staat. Eine Verfassungsgeschichte der Neuzeit“. (fmg)