Berlin. . Bund und Länder haben schärfere Corona-Regeln beschlossen. Unter anderem gilt bundesweit nun 2G. Alle neuen Maßnahmen im Überblick.

  • Beim Corona-Gipfel haben Bund und Länder strengere Regeln beschlossen
  • Die schärferen Maßnahmen kommen einem "Lockdown für Ungeimpfte" gleich
  • Bundesweit 2G, Böllerverbot an Silvester, Impfpflicht für alle, Regeln für Weihnachtsmärkte – hier finden Sie alle Beschlüsse

Die Spitzen von Bund und Ländern haben am Donnerstag eine deutliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. In der Schaltkonferenz der Ministerpräsidenten mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und deren designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket festgelegt.

Künftig wird die 2G-Regel im Einzelhandel sowie in Kultur und Freizeit bundesweit gelten. Auf Ungeimpfte kommen weitere Einschränkungen wie strenge Kontaktbeschränkungen zu. Alle neuen Corona-Regeln im Überblick.

Corona-Gipfel: 2G-Regel kommt bundesweit – was bedeutet das?

  • Bundesweite 2G-Regel: Bundesweit soll der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich sein. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus).
  • Einzelhandel muss bundesweit 2G einführen: Die 2G-Regeln sollen bundesweit inzidenzunabhängig auch auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Zugang haben dann also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Corona-Regeln: Neue Kontaktbeschränkungen – aber nur für eine Gruppe

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: In allen Ländern sollen ab einer Inzidenz von 350 strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst werden. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sollen dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden.
  • Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen.
  • Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
  • Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind von der neuen Regelung nicht berührt.

Neue Corona-Maßnahmen: Veränderungen bei der Impfkampagne, Impfpflicht, Krisenstab

  • Allgemeine Impfpflicht: Im Bundestag soll eine allgemeine Impfpflicht beraten und beschlossen werden. Sie könnte ab Februar 2022 greifen.
  • Mehr Menschen dürfen impfen: Um die Impfkampagne in Deutschland zu beschleunigen, sollen künftig auch Apotheker und Zahnärzte gegen das Coronavirus impfen dürfen. Langfristig soll eine Gesetzesänderung den Kreis der Impfberechtigten erweitern.
  • Impfstatus läuft ab: Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, soll der Impfstatus als vollständig geimpfte Person, verkürzt werden, wenn keine Auffrischung erfolgt. Auf Ebene der EU wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Anwendung finden soll.
  • Krisenstab von Bund und Ländern: Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab soll im Bundeskanzleramt eingerichtet werden, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll.
General Carsten Breuer steht beim Bund-Länder-Treffen zur Corona Pandemie im Bundeskanzleramt zwischen Noch-Kanzlerin Angela Merkel (r, CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (l, SPD).
General Carsten Breuer steht beim Bund-Länder-Treffen zur Corona Pandemie im Bundeskanzleramt zwischen Noch-Kanzlerin Angela Merkel (r, CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (l, SPD). © Guido Bergmann/Twitter

Veranstaltungen, Clubs, Silvester, Böllerverbot: Das ändert sich jetzt

  • Einschränkungen von Großveranstaltungen: Für Sport-, und Kulturveranstaltungen gibt es Obergrenzen. In geschlossenen Räumen sollen höchstens 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden dürfen – bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien sollen ebenfalls die 30 Prozent gelten – aber bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Medizinische Masken sind Pflicht. Zugang haben nur Geimpfte und Genesene, ergänzend kann 2G plus vorgeschrieben werden.
  • Clubs und Diskotheken: In Gebieten mit einer Inzidenz oberhalb von 350 sollen Clubs und Discotheken in Innenräumen schließen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.
  • Das soll für Weihnachtsmärkte gelten: Für Weihnachtsmärkte ist bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus). Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genese möglich, die einen aktuellen Test vorweisen müssen (2G plus).
  • Böllerverbot an Silvester: Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  • Die Maskenpflicht in Schulen soll wieder in allen Klassenstufen – und in jedem Bundesland einheitlich – gelten.

So soll die Umsetzung der neuen Corona-Regeln und -Maßnahmen funktionieren

  • Anpassung des Infektionsschutzgesetzes: Das Infektionsschutzgesetz soll um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit hohem Infektionsgeschehen weiterhin einen angemessenen Instrumentenkasten mit zusätzlichen Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten) zur Verfügung haben. Maßnahmen sollen auch differenziert lokal angepasst werden können. Dafür muss der Bundestag tätig werden.
  • Bessere Überprüfung: Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
  • Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung zur allgemeinen Impfpflicht erarbeiten: Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
  • Zusätzliches Expertengremium wird gebildet: Im Bundeskanzleramt wird eine neue Beraterrunde von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

(bef/dpa)