Berlin. In den meisten Bundesländer werden die Corona-Regeln verschärft. Was ist wo erlaubt und für wen? Was ist wo verboten? Ein Überblick.

Die Corona-Zahlen steigen weiter an. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreicht regelmäßig neue Höchststände. Bei der Bekämpfung des Coronavirus gehen die Bundesländer weiterhin unterschiedliche Wege – doch viele setzen zunehmend auf die 2G-Regel.

Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder im Handel: Beim Bund-Länder-Treffen am 18. November wurden wichtige Weichen für den Kampf gegen Corona in Deutschland gestellt. Die Ministerpräsidenten einigten sich wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen auf neue Einschränkungen – für die konkrete Umsetzung sind aber die Bundesländer verantwortlich. Die Maßnahmen sind also von Land zu Land unterschiedlich. Ein Überblick.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten seit 23. November strenge Regeln, vor allem für Ungeimpfte. Bereits im September hatte BaWü ein Stufen-System zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Dieses orientiert sich an der Auslastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die niedrigste Stufe mit wenigen Einschränkungen wird als Basisstufe bezeichnet. Ihr folgt die Warnstufe mit weitergehenden Beschränkungen, die in der dritten Stufe, der Alarmstufe, weiter verschärft werden.

Der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen ist zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten worden. Das bedeutet, dass die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen am Mittwoch, 24. November, in Kraft tritt. Dann gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. In Restaurants, Museen, Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen greift bereits die 2G-Regel, entsprechend bleiben Ungeimpfte auch in diesen Bereichen ausgeschlossen. Zudem soll es in Hotspots ab einem bestimmten Grenzwert Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Lesen Sie auch: 2G – Was bedeutet die Regel für ungeimpfte Kinder?

Schon seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Corona-"Alarmstufe", bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Die aktuellen Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkungen und Testregeln: In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei aber nicht mitgezählt. Außerdem soll es in Hotspots für Ungeimpfte nächtliche Ausgangsbeschränkungen geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt.
  • Gastronomie und Freizeit: Nur Geimpfte und Genesene haben Zugang zu Restaurants, Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit Gesang, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gilt 2G plus.
  • Schulen und Kitas: Schüler und Schülerinnen müssen Masken am Platz tragen.

Bayern

In Bayern gibt es seit 6. November eine sogenannte Krankenhaus-Ampel. Die Ampel springt auf Gelb, wenn bayernweit in sieben Tagen über 1200 neu aufgenommene Covid-Patienten in Krankenhäusern oder über 450 Covid-Patienten auf Intensivstationen verzeichnet werden. Aktuell steht die Ampel allerdings auf Rot, denn bayernweit liegen über 600 Covid-Patienten auf Intensivstationen.

Angesichts der Lage hat das bayerische Kabinett schärfere Regeln beschlossen, die ab 24. November gelten. Bei Ampelstufe Rot gilt:

  • Kontaktbeschränkungen und Testregeln: Es dürfen sich nur noch maximal fünf ungeimpfte Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten zählen dabei nicht mit.
  • Freizeit: In vielen Bereichen gilt künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt.
  • Gastronomie und Freizeit: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 müssen Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Ansonsten dürfen Restaurants bis 22 Uhr offen bleiben. Im Handel gelten Personenbeschränkungen.
  • Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben bayernweit geöffnet. Die Maskenpflicht an Bayerns Schulen wurde verlängert.
  • Weihnachtsmärkte: Die Weihnachtsmärkte in Bayern fallen aus.

Berlin

In Berlin haben ab Samstag nur noch gegen Corona geimpfte Menschen und Genesene Zutritt zu den meisten Geschäften. Der Senat hat sich auf eine entsprechende Ausweitung der 2G-Regeln verständigt. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören.

  • Gastronomie und Freizeit: Nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, Saunen und Thermen. Nach dpa-Informationen sollen zusätzliche Vorgaben wie Masken- oder Testpflicht gelten. Geplant ist demnach überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in Tanzclubs, sollen alternativ ein Negativ-Test und Abstandsregeln nötig sein. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.
  • Schulen: Es besteht Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal müssen sich dreimal pro Woche testen. Geimpfte und genesene Personen sind davon ausgeschlossen. Es gilt in allen Jahrgangsstufen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen.
Bei der 2G-plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht eingeführt.
Bei der 2G-plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht eingeführt. © Imago/Bihlmayerfotografie

Brandenburg

Das öffentliche Leben in Brandenburg ist eingeschränkt. Am 23. November verschärfte das Kabinett die bereits bestehende Verordnung: Entsprechend wird die 2G-Regel ab Mittwoch auf den Einzelhandel ausgeweitet, mit Ausnahme von Supermärkten und anderen Läden des notwendigen Bedarfs. Diese erlaubt den Zugang nur Geimpften und Genesenen, nicht aber Getesteten. Die 2G-Regel gilt bereits in Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern.

  • Kontaktbeschränkungen: Wer nicht geimpft ist, kann sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu fünf Menschen treffen.
  • Gastronomie und Freizeit: In Gastronomiebetrieben gilt 2G und in Hotels, im Einzelhandel und Kulturbereichen ebenfalls. Dazu zählen Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Spielbanken sowie Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren. Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und Festivals erfolgt unter 2G plus. Kontaktsport in geschlossenen Räumen ist volljährigen Ungeimpften untersagt.
  • Schulen und Kitas: An den Brandenburger Schulen gilt ab Montag bald keine Anwesenheitspflicht für die Schüler mehr. "Für den schulischen Bereich werden wir die Präsenzpflicht aufheben", sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) im "RBB-Inforadio." "Es ist der Wunsch vieler Eltern, dass sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen." Die Einzelheiten – etwa Ausnahmen für Abschlussklassen – würden noch ausgearbeitet.
  • Weihnachtsmärkte: Die Weihnachtsmärkte müssen schließen.

Dazu ist eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr geplant, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 und die Auslastung der Intensivbetten landesweit bei über zehn Prozent liegt.

Bremen

In Bremen und Bremerhaven gilt ein Stufenmodell von Warnstufe 0 bis 3 – es richtet sich nach der Hospitalisierungs-Inzidenz. Bei Warnstufe 0 müssen die Menschen im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr medizinische Masken tragen, auch bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern. Ab Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel in Innenräumen "zahlreicher Einrichtungen". Ab Warnstufe 2 können Veranstalter sich auch für ein 2G-Modell entscheiden.

Bremen rutscht ab Donnerstag in die höhere Warnstufe 2. Dann gilt die Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen. Zugang zu Veranstaltungen in Innenräumen haben nur Geimpfte und Genesene (2G). Dabei müssen mindestens anderthalb Meter Abstand gehalten werden. Unter freiem Himmel läuft der Bremer Weihnachtsmarkt weiter. Aber auch dort sind Essen und Trinken nur nach 2G-Regel zu haben.

Hamburg

In Hamburg wurde das optionale 2G-Modell für sogenannte Publikumseinrichtungen bereits im August eingeführt. Seither haben schon viele Restaurants, Bars, Kinos, Friseure und weitere Einrichtungen davon Gebrauch gemacht. Nun hat die Hansestadt die Regeln teils massiv verschärft:

  • Gastronomie: Seit Samstag (20.11.) werden in Hamburg Ungeimpfte in weiten Teilen aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Es gilt nun 2G für Gastronomie, Bars, Clubs und Discos. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel.
  • Freizeit: Auch für Sport in geschlossenen Räumen sowie Freizeitchöre und Orchester gilt bereits 2G. Der Hamburger Senat weitet die 2G-Regel außerdem auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich aus. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am 23. November nach einer Senatssitzung mitteilte.
  • Dienstleistungen: Wesentliche körpernahe Dienstleistungen wie Haareschneiden, Fußpflege und medizinische Behandlungen sind weiterhin unter 3G-Bedingungen möglich. Beim 3G-Modell dürfen auch Ungeimpfte eingelassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen.

Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Tschentscher kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächst nicht mehr gelten soll.

Hessen

Hessen verschärft die Corona-Regeln für Menschen ohne Impfschutz und für Beschäftigte, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben. Auch in den hessischen Schulen soll deutlich mehr getestet werden. Diese Regeln gelten:

  • Kontaktbeschränkungen und Testregeln: Allgemeine Regeln gibt es hier nicht. Doch wer nicht geimpft ist, muss sich in Zukunft öfter testen lassen. Arbeitgeber müssen das Personal in den Einrichtungen täglich testen – ein Schnelltest reicht dafür. Als Faustregel sind Betriebe betroffen, in denen Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben.
  • Freizeit: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Hessen zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reiche dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft das die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten. Diese können sich aber auch für eine 2G-Regelung entscheiden, dann hätten nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt. Es gibt Ausnahmeregelungen für Menschen und Kinder, die sich nicht impfen lassen können.
  • Gastronomie: Drinnen gilt die 3G-Pflicht für Personal und Gäste, außerdem muss bis zum Platz eine Maske getragen werden. Bei der Anreise muss für touristische Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Bleiben Gäste länger als sieben Tage, müssen sie zweimal pro Woche einen Negativtest nachweisen.
  • Schulen und Maskenpflicht: Es gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen und Hochschulen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen.
  • Weihnachtsmärkte: In Hessen machen die einzelnen Kommunen Auflagen für die Stände, angefangen von Abstandsgeboten bis zur 2G-Regel. Offenbar sollen hier unterschiedliche Regeln gelten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit Anfang November strengere Schutzmaßnahmen. Die geänderte Corona-Verordnung des Landes, die bis zum 3. Dezember gilt, wird laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auch unabhängig von geplanten Änderungen auf Bundesebene gültig bleiben.

Auf der risikogewichteten Stufenkarte des Bundeslandes wird die Lage in allen acht Landkreisen und kreisfreien Städten ermittelt. Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen ("Orange") erreichen, gilt die 2G-Regel. Unter 12-Jährige sind von der Regelung ausgenommen. In einigen Bereichen gilt lediglich ein 2G-Optionsmodell.

  • Testregeln: In den Pflegeheimen im Nordosten greift nun eine strenge 3G-Regelung. Ausnahmslos alle Besucher über sechs Jahren müssen einen negativen Test vorlegen oder beim Betreten des Heims vornehmen – selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. Ungeimpfte Mitarbeiter in den Heimen müssen sich täglich testen lassen, geimpfte zweimal pro Woche.
  • Freizeit und Gastronomie: In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell. Wenn nur Geimpfte und Genesen Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel. Für den Einzelhandel, Arztpraxen und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, aber auch in Theatern und Galerien gilt die Pflicht zu einem Hygienekonzept mit Maskenpflicht und Abstandsgebot. Während in Innenräumen durchgehend die 3G-Regel greifen soll, können Masken- und Testpflicht in Außenbereichen entfallen.
  • Weihnachtsmärkte: Die Betreiber müssen Hygienekonzepte vorlegen, die zuständigen Gesundheitsämter könnten dann unter Umständen Masken- oder Testpflicht auch in Außenbereichen anordnen, heißt es von der Landesregierung.

Niedersachsen

Niedersachsen hat am 23. November die Corona-Maßnahmen verschärft. Auch in diesem Land gibt es ein Warnstufenkonzept. Aktuell gelten folgende Regeln:

  • Gastronomie und Freizeit: An öffentlichen Orten sind fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zugelassen (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch wie die Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).
  • Schulen und Kitas: An den Schulen müssen alle Schüler und Schülerinnen im Unterricht an ihrem Platz eine Maske tragen, auch wieder die Erst- und Zweitklässler. Mehrtägige Klassenfahrten würden bis Ende des Schulhalbjahres verboten, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD).
  • Weihnachtsmärkte: Viele niedersächsische Städte wollen in diesem Jahr in ihren Innenstädten wieder Weihnachtsmärkte veranstalten. Mancherorts beginnen die Märkte sogar früher als in Vorjahren. Doch Besucher müssen überall Corona-Auflagen beachten, in einigen Städten soll die 3G-Regel greifen, teilweise ist auch das Tragen eines Einlassarmbändchens Pflicht. Auf allen Märkten müssen Masken getragen werden.

Die Maßnahmen kämen einem "Lockdown für Ungeimpfte" gleich, sagte Weil in Hannover. Für Ungeimpfte bedeute 2G starke Einschränkungen. "Der Weg aus der Krise, aus der Pandemie bleibt das Impfen", riet Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).

Mit der aktuellen Testverordnung in Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche.
Mit der aktuellen Testverordnung in Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. © dpa

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch im Freizeitbereich flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel).

  • Gastronomie und Freizeit: In Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern – müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.
  • Weihnachtsmärkte: Viele Kommunen haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt.
Ein Mann mit Maske läuft an einem Schild vorbei, das auf Abstand und das Tragen einer Maske hinweist.
Ein Mann mit Maske läuft an einem Schild vorbei, das auf Abstand und das Tragen einer Maske hinweist. © dpa

Rheinland-Pfalz

Von diesem Mittwoch (24.11.) an wird das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben vor allem für Ungeimpfte weiter eingeschränkt. In Innenräumen gilt dann für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel. Von der ab Mittwoch gültigen 2G-Regel für Innenräume ausgenommen ist der Handel. Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter diese Regel. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein Selbsttest vor dem Sport sein.

In Bussen und Bahnen gilt die 3G-Regelung – außer für kleine Kinder und in der Schülerbeförderung. Die Verkehrsbetriebe sollen stichprobenartig kontrollieren.

Saarland

Im Saarland gelten ebenfalls verschärfte Regeln, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

  • Gastronomie und Freizeit: Im Saarland dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen betreten. Die 2G-Regel gilt auch für Veranstaltungen, Hotelübernachtungen sowie für den Besuch sogenannter körpernaher Dienstleister wie Friseure. Auch für Außenbereiche wurden die bisherigen Maßnahmen verschärft.
  • Weihnachtsmärkte: Veranstalter etwa von Weihnachtsmärkten können im Saarland zwischen der 3G-Regel oder einer Maskenpflicht wählen.
  • Schulen und Kitas: Die Maskenpflicht an Schulen und Hochschulen gilt wieder. Ausgenommen von den Regelungen sind dem saarländischen Gesundheitsministerium zufolge Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Kita-Kinder über sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Tests in der jeweiligen Einrichtung teilnehmen.

Sachsen

Als erstes Flächenland hatte Sachsen gegen die rasant steigenden Corona-Zahlen umfassend auf 2G gesetzt. In Sachsen gilt ein teilweiser Lockdown. Nun werden die Regeln abermals verschärft – zunächst bis zum 12. Dezember. Diese Maßnahmen gelten aktuell im Freistaat:

  • Kontaktbeschränkungen und Testregeln: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres fallen nicht unter diese Regelung. Darüber hinaus gelten in Corona-Hotspots zusätzliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen. Diese dürfen, sobald im jeweiligen Landkreis die Wocheninzidenz über 1000 liegt, zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund vor die Tür gehen.
  • Arbeitsplatz: Am Arbeitsplatz gilt zudem die in diesem Fall durch den Bund geregelte 3G-Regel. Demnach bekommen Beschäftigte nur noch Zugang zu ihrem Betrieb, sofern sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. In Pflegeheimen gilt eine tägliche Testpflicht für Beschäftigte und Besucher – auch, wenn diese bereits genesen oder geimpft sind.
  • Freizeit und Gastronomie: Außer Bibliotheken müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken schließen. Großveranstaltungen sind untersagt. Touristen dürfen nicht mehr übernachten und die Gastronomie darf nur noch zwischen 6 und 22 Uhr mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) öffnen. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt. Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf.
  • Schulen und Kitas: Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Bis Weihnachten wird die Schulbesuchspflicht allerdings ausgesetzt.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Fahrgäste müssen im öffentlichen Nahverkehr und in Taxis eine FFP2-Maske tragen. Medizinische Masken sind nur noch für Schüler und Kontrolleure erlaubt.
  • Sport: Weitreichende Einschränkungen gelten auch im Sport. Profisport bleibt weiter erlaubt, jedoch nur ohne Zuschauer. Untersagt ist Amateur- beziehungsweise Breitensport. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Trainer müssen hingegen über einen 3G-Status verfügen. Fitnessstudios schließen gänzlich.
  • Weihnachtsmarkt: Weihnachtsmärkte und Großveranstaltungen sind abgesagt, auch andere Feste dürfen nicht stattfinden.
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Sachsen-Anhalt

Der zurückhaltende Corona-Kurs in Sachsen-Anhalt ist vorbei. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden angesichts rasant steigender Infektionszahlen verschärft.

In Sachsen-Anhalt haben in der Corona-Pandemie künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab am Dienstag (23.11.) eine landesweite 2G-Pflicht bekannt, unter anderem für die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen ab 50 Personen und bei privaten Übernachtungen in Hotels. Ausnahmen soll es für Kinder und Jugendliche geben.

  • Testregeln: Ungeimpfte Pflegekräfte müssen sich künftig täglich vor Dienstantritt auf das Coronavirus testen lassen. Die Landesregierung empfiehlt außerdem, dass sich künftig auch Geimpfte oder Genesene testen lassen sollten. Mit Blick auf die Finanzierung brauche man aber eine Änderung der Testverordnung im Bund, da aktuell Geimpfte, Genesene und Getestete gleichgestellt seien.
  • Freizeit und Gastronomie: Für Diskotheken und Clubs schreibt Sachsen-Anhalt in der neuen Landesverordnung ein verpflichtendes 2G-Plus-Modell vor. Gäste müssen geimpft, genesen und zusätzlich negativ auf das Virus getestet sein. Dann können laut der Verordnung die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen entfallen. 2G-Plus gilt künftig auch für Chöre.
  • Schulen und Kitas: Auch an den Schulen soll die Testfrequenz erhöht werden. Schülerinnen und Schüler sollen künftig an drei statt an zwei Tagen in der Woche auf das Coronavirus getestet werden. Außerdem muss im Schulgebäude ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, eine einfache Stoffmaske reicht nicht mehr aus. Im Unterricht plant die Landesregierung aktuell jedoch keine Maskenpflicht.
  • Weihnachtsmärkte: Weihnachtsmärkte müssen den Angaben zufolge künftig eine 3G-Regelung umsetzen, dürfen also nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten besucht werden. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen etwa in Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und Tattoo-Studios.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat die Schutzmaßnahmen verschärft. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte einen Wechsel zum 2G-Modell in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten an.

  • Freizeit: In Freizeitbereichen werden Ungeimpfte ausgeschlossen, bei beruflichen Veranstaltungen gilt dagegen 3G. 2G gilt bei körpernahen Dienstleistungen, Friseure und medizinische Dienstleistungen sind von der Regelung ausgenommen.
  • Gastronomie und Hotels: In Gaststätten gilt 2G, ebenso was Beherbergungen und Reisen von Touristen betrifft. Lediglich bei beruflich bedingten Übernachtungen ist 3G gestattet.
  • Schule: Schüler müssen im Unterricht wieder Masken tragen.

Thüringen

Mit einer drastischen Verschärfung seiner Corona-Regelungen will Thüringen der Pandemie entgegenwirken. Am Dienstag (23.11.) hat das Land die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen.

  • Kontaktbeschränkung: Menschen, die weder geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, müssen sich an eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr halten. Auf Ungeimpfte kommen zudem Kontaktbeschränkungen zu: Sie dürfen sich nur noch mit bis zu zwei weiteren Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
  • Gastronomie und Freizeit: In der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Hinzu kommen 22 Uhr als Sperrstunde in der Gastronomie. Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem waren Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Clubs, Bars und Diskotheken sollen geschlossen werden, ebenso wie Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen. In geschlossenen Räumen von Fitnessstudios gilt 2G plus.
  • Schule und Kitas: Verpflichtendes Testangebot zweimal pro Woche. Schülerinnen und Schüler ohne 3G-Nachweis, die nicht am Testsystem in Schulen teilnehmen, sollen in gesonderten Lerngruppen lernen und müssen auch im Unterricht Maske tragen.
  • Weihnachtsmarkt: Weihnachtsmärkte sind verboten.

Die neuen Regeln sollen am Mittwoch nach einem geplanten Beschluss des Thüringer Landtags zur Corona-Pandemie verkündet werden und noch am Mittwochabend in Kraft treten.

(mit dpa/epd)