Berlin. Die Corona-Pandemie ist noch nicht im Griff. Doch viele Weihnachtsmärkte sollen 2021 wieder stattfinden. Diese Regeln sind geplant.

Ein weiterer Advent in der Pandemie steht bevor. Doch trotz der Gefahr durch eine vierte Corona-Welle sollen in diesem Jahr an vielen Orten die Weihnachtsmärkte wieder stattfinden.

Um die Besucherinnen und Besucher vor einer Infektion zu schützen, arbeiten die Bundesländer in Deutschland allerdings an verschiedenen Regeln. Was bisher geplant ist - ein Überblick.

Baden-Württemberg erlaubt Weihnachtsmärkte

In Baden-Württemberg sollen Weihnachtsmärkte in diesem Jahr möglich sein. Es soll jedoch die Maskenpflicht gelten. Zudem soll es Zugangskontrollen geben, um zu überprüfen, dass die Besucher entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ist der Markt auf einem umzäunten Gelände, soll es an bestimmten Punkten Kontrollen geben. Ansonsten sollen bereits überprüfte Besucher ein Bändchen für das Handgelenk bekommen.

Wer etwas trinken, essen oder in ein Fahrgeschäft einsteigen will, muss am Stand nochmal vorweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Ruft die Landesregierung den Corona-Alarmzustand aus, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene dieses Angebot nutzen.

Bayern: Weihnachtsmärkte ohne Maske

In Bayern sollen Weihnachtsmärkte in diesem Jahr sogar ohne die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) und Maskenpflicht möglich sein. So ist es in einem Konzept von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium geplant. Auch Alkohol soll erlaubt sein. Bestimmte Regeln, wie das Einhalten von Abständen, dürften aber bestehen bleiben.

Berlin: Großer Weihnachtsmarkt abgesagt

In Berlin zeichnet sich noch kein einheitliches Bild ab, wie die Weihnachtszeit auf den Plätzen der Stadt aussehen könnte. Zumindest vor dem Schloss Charlottenburg wird es 2021 wohl keinen Weihnachtsmarkt geben. Die Veranstalter begründeten die Absage mit erheblichen Mehrkosten und Kontrollaufwand. Die Infektionsschutzverordnung des Landes gestattet unter anderem keinen Alkoholverkauf auf Grünanlagen, wie dem Marktbereich vor dem Schloss. Ein Hindernis ist auch die Maskenpflicht und die Höchstzahl von 2000 Gästen.

Der Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz soll allerdings stattfinden, möglichst mit 3G-Regelung, so der Schaustellerverband. Von den Weihnachtsmärkten hängen auch verkaufsoffene Sonntage und damit umsatzstarke Tage für den Handel ab. Nur wenn mindestens drei der fünf größten Märkte an den Adventssonntagen stattfinden, dürfen die Geschäfte am 5. und 19. Dezember öffnen.

Hamburg: Die Hansestadt will noch entscheiden

In Hamburg sind die finalen Entscheidungen für die Weihnachtsmärkte noch nicht getroffen worden. Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde, sagte dem "Hamburger Abendblatt", dass die Verordnungsregelungen in der kommenden Woche im Senat beraten und dann erlassen werden.

Zunächst hieß es, bei den Weihnachtsmärkten müsse generell das 2G-Modell – also das nur Genesene und Geimpfte Zugang haben – angewendet werden. Jetzt sagte Helfrich dem "Abendblatt": "Möglicherweise wird es unterschiedliche Optionen geben, mit dann unterschiedlichen Auflagen."

Niedersachsen: Weihnachtsmärkte unter Auflagen

Wer in Niedersachsen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt etwas essen oder trinken möchte, muss dieses Jahr geimpft, genesen oder getestet sein. Das besagt die Corona-Landesverordnung. Eine Ausnahme gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Für die Betreiber der Märkte gibt es verschiedene Möglichkeiten, die 3G-Regel einzuhalten: Das Gelände kann mit zentralen Ein- und Ausgängen versehen sein. Bändchen oder Stempel, die sich Besucher an einem Stand abholen, reichen aber auch zur Kontrolle aus. Oder die Mitarbeiter müssen direkt an den Ständen kontrollieren. Der Niedersächsische Städtetag hat diese Regelung jedoch als "völlig unpraktikabel" kritisiert.

"Bitte Abstand halten" steht an einer Weihnachtsmarkt-Bude auf dem Marktplatz von Lüneburg im Dezember 2020. © Philipp Schulze/dpa

Sachsen plant Ausnahmen für Weihnachtsmärkte

Sachsen plant in diesem Jahr Ausnahmen für Weihnachtsmärkte. Je nach Infektionslage und Hospitalisierungsrate, soll von bestimmten Regeln abgesehen werden. Bis zum Erreichen einer sogenannten Vorwarnstufe kann auf Maßnahmen wie 3G, Kontakterfassung und Besucher-Höchstgrenzen verzichtet werden. Ein genehmigtes Hygienekonzept ist allerdings notwendig.

Ist die Vorwarnstufe erreicht, können die Märkte in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt werden. Wird der Zutritt in den Verweilbereichen - wo gegessen oder getrunken wird - auf maximal 1000 Besucher beschränkt, kann ebenfalls auf Maskenpflicht, Kontakterfassung und 3G-Regel verzichtet werden.

Sachsen-Anhalt will Weihnachtsmärkte ermöglichen

Auch in Sachsen-Anhalt werden Weihnachtsmärkte in diesem Jahr wohl möglich sein. Dazu gehören unter anderem die Märkte in Magdeburg, Halle, Wernigerode, Halberstadt, Quedlinburg und Dessau-Roßlau. Die endgültige Entscheidung soll aber erst kurz vorher getroffen werden. Denn die konkrete Umsetzung ist abhängig vom Infektionsgeschehen. Einschränkungen soll es allerdings überall so wenige wie möglich geben.

Schleswig-Holstein: Planungen haben begonnen

In vielen Städten Schleswig-Holsteins haben die Planungen für die diesjährige Weihnachtsmarktsaison begonnen. Wie genau die Märkte aussehen werden, steht jedoch noch nicht fest. Eine 3G-Regelung ist wahrscheinlich.

Auch in Neumünster ist ein Weihnachtsmarkt wieder vorgesehen. "Mit der Durchführung eines Weihnachtsmarktes auf dem Großflecken wollen wir in der Coronavirus-Pandemie einen weiteren Schritt zur Rückkehr zum normalen Leben machen", so Oberbürgermeister Tobias Bergmann (SPD).

(afp/dpa/fmg)