Stuttgart. In Stuttgart wurde ein Raser zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Eltern eines der zwei Opfer wehren sich nun gegen das Urteil.

Nach dem Urteil im Prozess um den Raser-Unfall mit zwei Toten in Stuttgart haben die Eltern der getöteten 22-Jährigen Revision eingelegt. Dies bestätigte ihr Anwalt Christoph Arnold am Dienstag auf Anfrage.

Damit wird sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Zuerst hatte der SWR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und weitere Nebenkläger prüfen ebenfalls eine Revision. Die Entscheidung der Anklagebehörde soll bis Freitag fallen, wie ein Sprecher sagte.

Nach einem Unfall mit zwei Toten in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg war der junge Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach den 21-Jährigen am Freitag unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig.

„Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen“, sagte die Richterin. Zudem verliert der angeklagte Mann nach Verbüßung der Haft für vier Jahre seinen Führerschein.

Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes. Die Kammer berief sich aber in einem noch seltenen Schritt auf den seit 2017 geltenden sogenannten Raser-Paragrafen 315d des Strafgesetzbuches. Demnach können Autofahrer nicht nur bestraft werden, wenn sie sich an einem illegalen Autorennen beteiligen. Anfang des Jahres hatte der BGH bestätigt, dass Raser als Mörder verurteilt werden dürfen.

Urteil gegen Raser in Stuttgart – Angeklagter muss fünf Jahre in Haft

Verurteilt werden können auch einzelne Raser, wenn sie das Leben anderer Mensch in „Alleinrennen“ aufs Spiel setzen. Damit schreibt die Kammer Rechtsgeschichte. Denn bundesweit ist es nach Angaben des Gerichts das erste Urteil dieser Art bei einem vergleichbaren Fall mit Todesfolge.

Der in Stuttgart verurteilte 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren.

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    Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 25 und 22 Jahren ums Leben kamen. Die 22 Jahre alte Frau stammte aus Erkrath, ihr 25-jähriger Freund aus Kaarst. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Angeklagten den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

    Richterin stellt keinen bedingten Tötungsvorsatz fest

    Die Richterin warf ihm zwar einen „riskanten und rücksichtslosen Fahrstil“ und eine „hirnlose Raserei“ vor, auch sei er sich der Gefahren durchaus bewusst gewesen.

    Allerdings habe ihm kein bedingter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden können. Der 21-Jährige sei sich sicher gewesen, dass er den Sportwagen beherrscht. „Der Angeklagte wollte niemandem schaden“, sagte die Vorsitzende Richterin.

    Die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger hatten Haftstrafen wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen.

    Anfang des Monats war ein 19-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden, weil er eine Mutter totgerast hatte. In einem Interview mit dieser Redaktion drängte Justizminister Maas auf drastische Strafen für Raser. (dpa/les)