Berlin. Ein Unternehmer aus Deutschland hat sich den Begriff „Malle“ schützen lassen. Die Folge: Ungläubigkeit. Der Streit, wer was sagen darf.

Egal, ob in Liedern, in Werbeanzeigen, im partywilden Volksmund: Viele, die nach Mallorca reisen, nennen die Destination liebevoll„Malle“. Bisher war das auch kein Problem. Das hat sich nun geändert. Denn „Malle“ ist nicht mehr nur noch einmal im Jahr, wie es in einem berühmten Insel-Schlager heißt. Der Begriff „Malle“ ist vor allem ab sofort geschützt. Und darf damit tatsächlich nur noch mit einer entsprechenden Lizenz genutzt werden.

Mehrere Benutzer der Bezeichnung hätten inzwischen Anwaltspost mit Gebührenforderungen erhalten, berichteten Rechtsanwalt Michael Plüschke (Berlin) und der Reiseblog-Betreiber Holger Seyfried („Reisetiger“) am Dienstag.

„Malle“als Begriff geschützt – Reiseblogger entsetzt

Seyfried ist fassungslos über die Entscheidung – weil zum Beispiel Reisen auf die Insel nicht mehr als „Malle“-Trip betitelt werden dürfen. Das sei so, als würde Paris nicht „die Stadt der Liebe“ oder New York nicht „Big Apple“ genannt werden.

Auch Seyfried habe selbst eine Zahlungsaufforderung bekommen – soll demnach 1822,96 Euro zahlen, weil in einem Mallorca-Artikel drei Mal die Bezeichnung auftauche. Seit mehreren Tagen dokumentiert er den Vorgang online.

Demnach hat sich ein Unternehmer aus Hilden bei Düsseldorf beim Europäischen Markenamt in Alicante die umgangssprachliche Bezeichnung für das beliebte Urlaubsziel schützen lassen. Begründung offenbar: Er habe den Begriff berühmt gemacht.

Ortsbezeichnungen für Anwalt nicht schutzfähig

Zum Unverständnis von Anwälten wie Plüschke: „Ortsbezeichnungen sind nicht schutzfähig, die Marke hätte nie eingetragen werden dürfen.“ Entsprechend liege in Alicante auch bereits ein Antrag vor, die Marke zu löschen. Wann das Europäische Markenamt darüber entscheidet, ist unklar.

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Seyfried spekuliert, dass eine spanische Sachbearbeiterin mit dem deutschen Kosenamen für die Insel nichts anfangen konnte – und deshalb dem Antrag des Unternehmers stattgab.

Der Eintrag im Markenregister präzisiert die Rechtslage genau. Egal ob in Werbung, auf Tonträgern, bei der Ausstrahlung von TV- und Rundfunksendungen oder bei Sportveranstaltungen: „Malle“ darf nichts mehr heißen. So wäre zum Beispiel auch dem Sender „Vox“ nicht mehr möglich, über den gestorbenen Kult-Auswanderer Jens Büchner in gewohnter Form zu berichten – berühmt wurde er als „Malle-Jens“.

Die Insel ist vor wenigen Tagen von einem schweren Unglück erschüttert worden. Bei der Kollision eines Ultraleichtflugzeuges mit einem Helikopter starb unter anderem eine Münchener Familie. Kurz zuvor hatte eine Fähre von Mallorca ans Festland eine Hafenwand gerammt. Umstritten war eine Entscheidung im August: Die zuvor verbotenen Stierkämpfe waren zurückgekehrt. (ses/dpa)