Berlin. Reiserückkehrer aus Risikogebieten bekommen nach neuem Gesetzentwurf keinen Verdienstausfall mehr, wenn die Reise nicht notwendig war.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen neuen Gesetzentwurf gebilligt, wonach Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Zukunft keinen Verdienstausfall mehr bekommen, sofern die Reise nicht notwendig war. Bisher erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer angeordneten Quarantäne eine Entschädigung.

Laut des Gesetzentwurfs kann nach einem Aufenthalt in Risikogebieten eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden, um genauer überprüfen zu können, ob eine Quarantäne eingehalten wird.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Wir bereiten mögliche Covid-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten.“

Corona-Schutzimpfungen und Entschädigungen: Das sieht der Gesetzentwurf vor

Die Vorlage ist eine Erweiterung der Entschädigungsregelung für Eltern, die seit März gilt. Das Bevölkerungsschutzgesetz sieht bei dieser Regelung vor, dass Eltern Entschädigungszahlungen erhalten, wenn ein Kind unter Quarantäne gestellt wird.

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    Die neue Gesetzesvorlage sieht noch weitere Änderungen zur Zeit der Pandemie vor. In Zukunft sollen nicht nur Versicherte Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen und Testungen haben, sondern auch Nichtversicherte. Bei Bedarf sollen auch veterinärmedizinischen Labore für Testungen beansprucht werden. Laut Spahn bleibe das oberste Ziel, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

    Spahn erhält in der Pandemie keine Sonderrechte

    Mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss wurde ein anderes ursprüngliches Vorhaben fallen gelassen: Nach Angaben aus der SPD wird Spahn doch keine dauerhaften Sonderrechte in der Pandemie erhalten. (day/afp)