Berlin. Rasen ist in Deutschland günstig. Das wird sich ändern – die Verkehrsminister der Länder haben empfindliche Bußgelder beschlossen.

Wer in Deutschland mit Bleifuß unterwegs ist, musste sich bisher wenig Gedanken über Bußgelder machen. Die meisten Strafen lassen sich aus der Portokasse bezahlen. Ihre abschreckende Wirkung verfehlten sie oft. Das könnte sich nun ändern.

Die Verkehrsministerkonferenz mit Vertretern von Bund und Ländern hat sich am Freitag auf höhere Geldbußen für Raser geeinigt. Das teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit. "Alle haben sich bewegt" und hätten über Parteigrenzen einstimmig der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. "Das ist ein Riesendurchbruch", erklärte Scheuer.

Laut dem Beschluss sollen künftig die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise verdoppelt werden, wie der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mitteilte.

  • Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung innerorts von 15 Stundenkilometern 50 Euro kosten - bisher waren es 25 Euro
  • Außerorts soll eine Überschreitung von 20 Stundenkilometern zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten

"Sehr gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmenden"

Auch Parkverstöße, insbesondere solche, die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährden können, werden demnach zukünftig strenger geahndet. Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Wer keine Rettungsgasse auf Autobahnen bildet, muss ebenfalls mit höheren Bußgeldern rechnen. Das könnte Sie interessieren: Trauer nach tödlichem Raser-Unfall – Haftbefehl wegen Mordes

Ab wann die neuen Regeln gelten, ist noch nicht ganz klar. "Das Bundesverkehrsministerium hat zugesagt, die Reform nun umgehend auf den Weg zu bringen, so dass sie noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer", erklärte Al-Wazir.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung war bereits vor einem Jahr beschlossen worden – war allerdings wegen eines Formfehlers bereits wenige Wochen nach Inkraftreten wieder außer Kraft gesetzt worden. Im Bundesrat hatten sich die Länder nicht einigen können. (pcl/AFP)