Bayreuth. Das Landgericht in Bayreuth hat einen 42-jährigen Lastwagenfahrer für den Mord an Sophia Lösche schuldig gesprochen. Das Urteil lautet lebenslang.

Im Fall der getöteten Tramperin Sophia Lösche hat das Landgericht Bayreuth einen Lastwagenfahrer wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht sprach den 42-Jährigen am Mittwoch schuldig, die Studentin im vergangenen Jahr umgebracht zu haben.

Sophia Lösche wollte vor gut einem Jahr von Leipzig nach Nürnberg trampen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders Andreas Lösche per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige aber nie an.

Tramperin Sophia: Warum musste die junge Frau sterben?

Später wurde die Leiche der jungen Frau in einem Straßengraben in Spanien gefunden. Warum Sophia Lösche sterben musste, blieb zunächst auch im Prozess ein Rätsel. In den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidigung wurde der Tatablauf vier mal unterschiedlich dargestellt.

Der angeklagte Fernfahrer habe die 28-Jährige ermordet, um eine sexuelle Straftat zu vertuschen. So lautete die Anklage. Allerdings gab es für eine sexuelle Straftat keine Beweise. Die Oberstaatsanwältin rückte von dem Vorwurf ab, war dennoch von der Schuld und Absicht des Angeklagten überzeugt. Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung: Der Mann habe die Zurückweisung seines Opfers nicht ertragen.

Starb Sophia Lösche erst in Frankreich?

Auf einem Rastplatz im Landkreis Bayreuth habe der Angeklagte Sophia Lösche zunächst mit einem Radmutterschlüssel schwer verletzt, sie dann nach einer zehnminütigen Pause erschlagen. „Sophia war nicht rettbar“, folgerte die Oberstaatsanwältin.

Das „Sterben der Sophia auf Raten“ spreche für eine besondere Schwere der Schuld, plädierte der Anwalt der Eltern. Anstatt Hilfe zu holen, kam der mutmaßliche Täter „zu dem fatalen Schluss, mit Sophia endgültig Schluss zu machen“. Dafür komme aber auch ein späterer Zeitpunkt in Betracht. Nach Ansicht des Bruders der Getöteten geschah das sogar erst in Frankreich.

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Mit zitternden Händen hielt Andreas Lösche im Gerichtssaal ein Foto seiner Schwester hoch. „Schauen Sie ruhig her“, forderte er den Angeklagten auf, bevor er zu seinem eigenen Plädoyer ansetzte. Er zeigte keine Zweifel am sexuellen Motiv des Fernfahrers, umso mehr aber an einem „finalen Tatort in Deutschland“. Seine Schwester sei erst in Frankreich gestorben, erklärte Lösche.

Der Verteidiger des Fernfahrers hatte als letztes sein Plädoyer gehalten und den Anklägern vehement widersprochen: „Die Anklageschrift war schlicht und einfach voll von nicht objektiven Mutmaßungen“, sagte er. Einen sexuellen Hintergrund habe es nie gegeben. Vielmehr habe Sophia seinem Mandaten Diebstahl unterstellt und ihm ins Gesicht geschlagen. Daraufhin habe dieser zum Eisen gegriffen. So hatte der Angeklagte den Tatablauf auch zu Prozessbeginn geschildert.

Rechte wollten Tod der Tramperin instrumentalisieren

Der Angeklagte habe auch keine Hilfe holen können, „weil Sophia schon nach den ersten Schlägen tot war“, so der Verteidiger. Alles andere sei „Bullshit“. Er plädierte für eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags.

Der Fernfahrer selbst schien indes mit sich und dem Prozess längst abgeschlossen zu haben: „Wenn Sie mich auch zu Tode verurteilen, es macht mir nichts aus“, sagte der 42-Jährige mit gebeugtem Kopf zum Richter.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, Rechtspopulisten versuchten, Sophias Tod zu instrumentalisieren. Unter anderem hatten Teilnehmer einer AfD-Demo in Chemnitz, einem „Schweigemarsch“, im vergangenen Jahr das Foto der Studentin im Großformat durch die Innenstadt getragen. Die Familie Lösche betonte vor diesem Hintergrund immer wieder, dass es in dem Verfahren nicht um Gewalt von Flüchtlingen gehe, sondern um Gewalt gegen Frauen.

(dpa/yah)