Berlin. Vier Bundesländer kippen die Isolationpflicht für Corona-Infizierte. Die Entscheidung stößt auf Kritik – und ruft Entsetzen hervor.

Mit Corona-Infektion zur Arbeit? In einigen Bundesländern wird das in Kürze erlaubt sein: Vier Länder wollen jetzt die strengen Isolationsregeln für Infizierte kippen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein soll die generelle Isolationspflicht enden, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium mitteilte. "Infizierte sollen nur noch zu Hause bleiben, wenn sie Symptome haben", sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dieser Redaktion.

Anstelle der generellen Isolationspflicht für positiv Getestete soll es aber weiter verpflichtende Schutzmaßnahmen geben. Vorgesehen ist etwa, dass positiv Getestete ab einem Alter von sechs Jahren außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Geplant ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen. Infizierte Beschäftigte in diesem Bereich sollen ebenfalls nicht zur Arbeit kommen dürfen. "Für Personen, die sich aktuell in Isolation befinden, sollen die aktualisierten Regelungen unmittelbar gelten", heißt es im .gemeinsamen Papier der Länder.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ende der Isolationspflicht: Lauterbach missbilligt Schritt

Als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) den 16. November, auch in Schleswig-Holstein soll die neue Regelung ab Mitte kommender Woche gelten. Im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen dagegen soll die Isolationspflicht vorerst bleiben: Die Landesregierung halte eine Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach wie vor für erforderlich, hieß es am Freitag. Auch Niedersachsen und Hamburg wollen daran festhalten. Thüringen will den Wegfall prüfen.

CSU-Chef Söder sagte zur Begründung des Schritts: "Wir sind auf dem Weg von der Pandemie zur Endemie. Im Augenblick entwickelt sich Corona eher wie eine Grippe. Deswegen sollte man die Maßnahmen schrittweise herunterfahren". Lesen Sie auch: Söder: "Bürgergeld benachteiligt Friseurinnen und Busfahrer"

Gesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete den Schritt der vier Länder als Fehler und warnte vor einem Flickenteppich: "Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung", sagte der SPD-Politiker. "Es gibt auch keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolationspflicht zu verzichten."

Es gebe etwa 1000 Todesfälle durch Covid pro Woche, man stehe vor einer "wahrscheinlich schweren Winterwelle" und sei "am Vorabend einer ansteckenderen Variante". Es sei deshalb nicht verantwortbar, die Isolationspflicht wegzunehmen. Er fügte hinzu, der Arbeitsplatz müsse sicher bleiben und es müsse verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt würden. Mehr zum Thema: Corona-Zahlen sinken: Ist die Pandemie jetzt zu Ende?

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Patientenschützer entsetzt: Isolation schützt vor "Leiden und Sterben"

Verhindern aber kann Lauterbach den Schritt nicht – die Isolationsregeln sind Ländersache. Sie können sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) orientieren, sie aber auch ignorieren. Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Lauterbach Ende September aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das RKI seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert.

Lauterbach wollte das nicht, Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können. Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Die Selbstisolation sollte erst beendet werden, wenn ein Selbsttest wieder negativ ausfällt. Das könnte Sie interessieren: Corona: Diesen Kleinkindern empfiehlt die Stiko die Impfung

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz übte scharfe Kritik am Schritt der Länder: Die Isolationspflicht verhindere die ungehinderte Ausbreitung des Virus, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Das schützt vor Leiden und Sterben", betonte er. Darüber hinaus würden infizierte Beschäftigte davor geschützt, vom Arbeitgeber dazu gedrängt zu werden, trotz Infektion zur Arbeit zu kommen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.