Berlin. Der Weltkindertag soll auf die Rechte der Kinder in aller Welt aufmerksam machen. In Deutschland ist er erstmals gesetzlicher Feiertag.
Der Weltkindertag am Freitag, 20. September, steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Wir Kinder haben Rechte!“ Damit einher geht die Forderung, die Interessen von Kindern stärker zu beachten.
„Dazu gehört auch, dass die Kinderrechte endlich explizit im deutschen Grundgesetz verankert werden“, meint Christian Schneider, der Geschäftsführer von Unicef Deutschland. Statt gesetzlicher Rechte gibt es in einem Bundesland zum ersten Mal einen gesetzlichen Feiertag anlässlich des Weltkindertages. Alles Wichtige zum Weltkindertag im Überblick.
Seit wann gibt es den Weltkindertag?
Bereits im Jahr 1954 schlug die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihren Mitgliedsstaaten vor, einen Kindertag einzuführen, zu dessen Anlass die Kinderrechte, Freundschaft und Unicef unterstützt werden sollten. Zwar wurde die „Erklärung der Rechte des Kindes“ fünf Jahre später einstimmig von den Staaten verabschiedet, allerdings dauerte es danach noch weitere 30 Jahre, bis 1989, bis das Übereinkommen auch verbindliches Völkerrecht wurde.
Der Tag, an dem das final geschah, dem 20. November in besagtem Jahr, gilt seitens der UN seither als „Internationaler Tag der Kinderrechte“.
Wo ist der Weltkindertag ein Feiertag?
In Thüringen ist der Weltkindertag seit diesem Jahr ein gesetzlicher Feiertag, rund zwei Millionen Bundesbürger haben frei. In allen anderen Bundesländer ist das nicht der Fall: Hier muss auch an diesem Tag zur Schule und Arbeit gegangen werden.
Warum ist der 20. September der Weltkindertag?
Den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen war es ursprünglich selbst überlassen worden, an welchem Tag sie den Kindertag begehen. Die Bundesrepublik Deutschland entschied sich bereits nach der Resolution im Jahr 1954 für einen Jahrestag: den 20. September.
Allerdings fand der Kindertag hierzulande zunächst kaum Beachtung. Erst seit der Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 wird der Tag auch in Deutschland hinreichend gefeiert. Dennoch blieb es bei dem in der Vergangenheit festgelegten Datum.
Sind Kinderrechte im deutschen Grundgesetz verankert?
Nein. Das Grundgesetz enthält zwar Aussagen über, nicht aber für Kinder. Artikel 6 besagt etwa, dass die Erziehung ein natürliches Recht der Eltern ist, dem diese nachzukommen haben. Zugleich hält der Artikel auch fest, dass Kinder nur durch Kraft des Gesetzes von den Eltern getrennt werden dürfen, zum Beispiel wenn diese in der Erziehung versagen.
Auch auf uneheliche Kinder geht die Rechtsschrift ein. So haben deren Eltern dafür zu sorgen, dass die Kinder die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung und Sozialisierung vorfinden wie eheliche Kinder.
(zrb/yah)