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Gerichtsbericht
Polizei muss Schulschwänzer im Kyffhäuserkreis für Gerichtstermin wecken
Kyffhäuserkreis. Weil ein 15-Jähriger seiner eigenen Verhandlung fernbleibt, holt die Polizei ihn aus dem Bett. Was das Gericht ihm außerdem vorwirft:

Wenn die Polizei einen Angeklagten zum Prozess vorführen muss, gibt es dafür Gründe. Im aktuellen Fall am Sondershäuser Amtsgericht war der 15-jährige Beschuldigte seiner Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben.© FUNKE Foto Services (Symbolbild) | Frank Oppitz

